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Das Bundesverfassungsgericht fordert die Aufnahme eines zusätzlichen Geschlechts im Geburtenregister. Eltern von Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht geboren werden, sollen dank dieser Neuregelung künftig erweiterte Möglichkeiten bei der Anmeldung ihres menschlichen Neuzugangs haben. Und auch intersexuelle Erwachsene können wählen: Zusätzlich zum männlichen und weiblichen Geschlecht soll fortan ein dritter Geschlechtseintrag – positiv – möglich sein. Bis Ende 2018 hat der Gesetzgeber nun Zeit, hierfür eine neue Regelung zu schaffen, das dritte Geschlecht mit aufzunehmen.