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Entschädigung Mutter kriegt keinen Kitaplatz – und bekommt 23 000 Euro!

Frankfurt: Kind sitzt im Sandkasten
© Nadiia Nasaduik / Shutterstock
Weil eine Mutter ein Dreivierteljahr keinen Kitaplatz für ihr Kind bekam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt: Ihr steht eine satte Entschädigung zu. 

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Job einsteigen wollen, sind sie auf einen Kitaplatz angewiesen. Stellt die Kommune keinen bereit und entstehen dadurch Gehaltseinbußen, so haben sie Anspruch auf Erstattung des Geldes. So urteilte 2016 der Bundesgerichtshof. Das wäre also mal die Theorie.

Die Suche dauerte ein Dreivierteljahr

Wie Spiegel Online berichtet, wurde aus der Theorie jetzt in Hessen Praxis. Eine Mutter hatte geklagt, weil sie ein Dreivierteljahr vergeblich versuchte, einen Kitaplatz für ihren Sohn zu bekommen. Sie hatte den Bedarf direkt nach der Geburt ihres Kindes angemeldet und wäre mit allen Einrichtungen in der Umgebung einverstanden gewesen. Aber der Landkreis stellte ihr zwischen März und November 2018 keinen geeigneten Kitaplatz für ihr einjähriges Kind zur Verfügung. Eine Einrichtung in Offenbach war eine halbe Stunde von ihrem Zuhause und 56 Minuten von ihrem Arbeitsplatz entfernt – für sie und auch für das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein nicht zumutbares Angebot. Da der Frau keine Alternative angeboten wurde, bekam sie als Entschädigung vom Richter 23 000 Euro zugesprochen.

Berufung hatte sich gelohnt

Zunächst wurden vom Landgericht Darmstadt nur 18 000 Euro als angemessene Entschädigung angesetzt – die Klägerin ging in Berufung und der Fall ging vor das Oberlandesgericht. Und der Weg dorthin hatte sich gelohnt. Dort bekam sie als Erstattung für ihre Gehaltseinbußen letztendlich 5000 Euro mehr zugesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Quellen: Spiegel Online, ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

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