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Kindergrundsicherung Bundesagentur für Arbeit hält die Umsetzung bis 2025 für unrealistisch

Kindergrundsicherung: Kinder in Kita
© oksix / Adobe Stock
Zum 1. Januar 2025 soll die Kindergrundsicherung das Kindergeld ablösen. Doch die Bundesagentur für Arbeit hält den Zeitplan für "nicht umsetzbar".

Erst kürzlich hatte sich die Ampelkoalition nach monatelangem Streit um die Kindergrundsicherung geeinigt. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung das derzeitige Kindergeld ablösen. Ein Gesetz liegt bislang jedoch noch nicht vor. Zudem soll es erhebliche Zweifel am Zeitplan der Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geben. So hält die Bundesagentur für Arbeit (BA), die künftig mit der bei ihr ansässigen Familienkasse (neu: Familienservice) als ausführende Behörde dienen soll, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung zum Jahresbeginn 2025 für nicht umsetzbar, wie aus einer Stellungnahme der BA hervorgeht.

Die zuletzt avisierte Zielvorstellung, die Kindergrundsicherung bereits zum 1.1.2025 in Kraft treten zu lassen, wird (...) inzwischen von der BA als unrealistisch eingeschätzt.

Technische Umsetzung dauert

Das Problem bestünde laut Bundesagentur für Arbeit vor allem darin, dass erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig seien, außerdem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Dafür gebe es aber noch keine "verwaltungsvertragliche Legitimation", sodass noch nicht mit den Arbeiten begonnen werden könne. Es fehle insbesondere an der Finanzierung dafür. Die Behörde brauche mindestens 12 Monate Vorlaufzeit, um die Umsetzung der Kindergrundsicherung vorzubereiten. Ein Gesetzesentwurf soll laut Paus aber erst im Februar 2024 vorliegen.

Der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zufolge kann die Kindergrundsicherung in einer ersten Stufe frühestens zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Weitere Anpassungen seien frühestens zum 1. Juli 2026 denkbar.

Starke Kritik von allen Seiten

Doch nicht nur die starke Verzögerung um ein halbes Jahr sorgt derzeit für harsche Kritik. Es fehlten zudem auch Antworten auf wichtige organisatorische und inhaltliche Fragen, beispielsweise wie das komplexe Vorhaben umgesetzt werden und was diese Umsetzung kosten soll, wie die BA gegenüber der FAZ erklärte. Des Weiteren kritisiert die BA, dass die Abstimmung mit anderen Leistungen wie das Bürgergeld noch nicht ausreichend erfolgt sei, was zu einer starken "Ungerechtigkeit in den Systemen“ führen könne. Auch Kommunen und Sozialverbände hatten unter anderem kritisiert, dass die  administrative Vorbereitung des Projekts bei weitem nicht so stringent vorangetrieben wird, wie es notwendig wäre. Eine Kritik, die die Bundesagentur für Arbeit nun bestätigt.

jba ELTERN

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