Anzeige
Anzeige

Kommentar Ich finde: Kein Sorgerecht für nicht eheliche Väter ab der Geburt!

Nein, ich will gar nicht lange um den heißen Brei reden: Ich stimme unserer Justizministerin Christine Lambrecht zu 100 Prozent zu, dass nicht eheliche Väter auf keinen Fall automatisch ein Sorgerecht ab der Geburt bekommen sollen. Sie hat vor einigen Tagen einen Reformvorschlag einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz und Verwaltung zum „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ abgelehnt – und dafür ziemlich Gegenwind bekommen.

Artikelinhalt

Übrigens war ein solcher Reformvorschlag schon einmal 2013 auf dem Tisch und wurde auch da abgelehnt. Damals wie heute wird auf § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwiesen: „Es ist nicht ehelichen Vätern möglich, das gemeinsame Sorgerecht für ein gemeinsames Kind auch ohne Zustimmung der Kindesmutter auf gerichtliche Anordnung hin zu erhalten.“ Genauso will ich auch § 1684 Abs. 1 BGB anführen: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
Das heißt: Nicht eheliche Väter haben schon heute das Recht, auch gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht zu bekommen. Aber eben nicht einfach so, sondern wenn ein Gericht bestätigt, dass es dem Wohl des Kindes dient.

Doch nun zu dem aktuellen Reformvorschlag:

Die erste These lautet: Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen. So weit, so gut. Heißt übersetzt: Es geht darum, dass nicht ehelichen Vätern nach Trennung oder Scheidung ab der Geburt des Kindes auch automatisch das Sorgerecht zusteht genauso wie den Müttern. Also ein Gleichberechtigungsthema. Sie wollen die gleichen Rechte wie die Mütter. 50 Prozent des Sorgerechts und somit auch 50 Prozent des Erziehungsauftrags ab Geburt. Da kann ich nur sagen: SUPER! Ich finde es absolut zeitgemäß, wenn sich Mütter und Väter die elterliche Sorge 50/50 teilen wollen. Nur leider sieht die Realität so absolut nicht zeitgemäß aus.

Erst einmal ein paar Zahlen gefällig? Über wen sprechen wir hier eigentlich wirklich:

  • Im Jahr 2018 wurden knapp zwei Drittel aller Kinder in Deutschland in einer Ehe geboren. Die Eltern haben beide ab Geburt automatisch das Sorgerecht.*
  • Ein Drittel der Eltern war 2018 also nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes.*
  • Von diesem einem Drittel der Eltern gaben ca. 75 Prozent im ersten Lebensjahr des Kindes eine Sorgeerklärung ab.*
  • 2018 hatten lediglich 8,6 Prozent aller Eltern von neugeborenen Kindern kein gemeinsames Sorgerecht.*
  • Aktuell haben rund 91 Prozent aller Eltern durch Heirat oder eine gemeinsame Sorgeerklärung im Geburtsjahr des Kindes bereits das gemeinsame Sorgerecht.*

 
* Die Zahlen stammen aus einer Pressemitteilung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V 
 
Bei diesen 8,6 Prozent bleiben also all jene unverheiratete Väter übrig, die sich nicht mit der Mutter über das Sorgerecht einigen konnten, wo es Konflikte gab oder sie aus reinem Unwissen oder Desinteresse keine Sorgerechtserklärung abgeben haben. Gegen die Unwissenheit wird schon aktiv gegengearbeitet. Das erkennt man daran, dass die Zahl der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen in den letzten Jahren stieg.
 
Wir sprechen also über eine Reform, die vor allem nicht eheliche Väter betrifft, die deutliches Desinteresse gegenüber ihren Kindern zeigen und solche aus konfliktbeladenen Beziehungen. Noch einmal: Dieser Reformvorschlag bezieht sich nicht auf die Väter, die zwar unverheiratet, aber in einer Beziehung sind und sich gut mit der Mutter des Kindes über das Sorgerecht einigen konnten.

Hierzu ein Zitat von Daniela Jaspers, die Bundesvorsitzende des VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter). Sie fasst es schön zusammen:

Zitat von Daniela Jaspers
© Gruner + Jahr

Und genau an diesem Punkt setzt mein Widerstand gegen diese Reform an.

Warum? Das folgt nun. Habt ihr eine andere Meinung? Dann schreibt mir und uns gerne auf unseren Social Kanälen Instagram und Facebook. Aber bitte erst den Artikel zu Ende lesen. Los geht's:

1. Punkt: Gemeinsame Sorge, aber nicht um jeden Preis!

Ja, eine gemeinsame Sorge ist anzustreben, aber eben nicht um jeden Preis. Wenn das heißt, dass ein Vergewaltiger plötzlich Zugriff auf die vergewaltigte Frau und das aus der Vergewaltigung entstandene Kind bekommt, dann ist das nicht in Ordnung. Bezüglich Gewalt in der Familie werden Kinder und auch Frauen schon jetzt nicht genügend geschützt. Denn in Deutschland steht noch immer das Umgangsrecht über dem Gewaltschutz. Würde der Gewaltschutz über dem Umgangsrecht stehen, würde ich diesen Reformversuch auch gar nicht als so problematisch ansehen.

2. Punkt: Das Umgangsrecht steht über dem Gewaltschutz

Schon jetzt, ohne diese Reform, werden ständig Entscheidungen getroffen, bei denen Gewaltschutz und Umgangsrecht gegeneinander abgewogen werden. Und die dem Kindeswohl nicht dienen. Im Gegenteil: Sie gefährden das Kindeswohl. Ein Beispiel: Nach aktuellem deutschem Recht kann selbst ein verurteilter Gewalttäter aus dem Gefängnis heraus Umgang mit seinen Kindern fordern – unter Umständen sogar gegen den Willen der Kinder. Wäre er jetzt auch noch automatisch ab Geburt sorgeberechtigt, wären der Mutter noch mehr die Hände gebunden, ihre Kinder und auch sich selber vor dem Umgang mit diesem Mann zu schützen. Da hilft nur noch die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung – und die gestaltet sich in der Realität sehr schwierig. In vielen Fällen werden die Hürden der Gefährdungsannahme durch die Gerichte sehr hoch gesetzt und die Gefährdung im Zweifel verneint.

Warum bekommt bisher eigentlich nur die Mutter ab Geburt das Sorgerecht übertragen?

Die Zuordnung der automatischen Sorgerechtserklärung an die Mutter ist der Rechtssicherheit des Kindes geschuldet. Die Mutter ist durch den Vorgang der Geburt klar als Elternteil dieses Kindes identifizierbar. Auf den Vater trifft dies nicht zu. Nun fordert diese Reform aber, dass unverheiratete Mütter und Väter in diesem Punkt gleichgestellt werden, was meiner Meinung nach am wahren Leben vorbeigeht. Während die Mutter klar als Elternteil identifizierbar ist, muss die Vaterschaft erst festgestellt bzw. anerkannt werden. Ist der unverheiratete Vater bei der Geburt nicht dabei, kann er auch nicht identifiziert werden. Würde die Reform umgesetzt werden, profitierten einzig und allein die nicht ehelichen Väter, die schon vorher keine Einigung mit der Mutter ihres Kindes treffen konnten.

Natürlich gib es auch die Situation, dass die unverheiratete Mutter sich nicht bereit für die elterliche Sorge fühlt und ihr Kind an den Vater abgibt. Hat der nun kein Sorgerecht inne, kann dies für ihn natürlich problematisch werden. Doch stellt man diese Fälle gegen die Fälle, wie häufig eine Mutter ab Geburt alleinerziehend ist, zeigt sich schnell, dass die negativen Auswirkungen dieser Reform, definitiv nicht diesen geringen positiven Effekt aufwiegen.

Also selbst mit einem psychisch kranken, drogenabhängigen oder gewalttätigen Vater muss die Mutter aktiv eine Einigung bezüglich der Kinder, tja, erzwingen.

3. Punkt: Die gerichtlichen Verfahren wären rein negativ

Mal angenommen: Die Reform wird durchgesetzt, alle Väter bekommen ab Geburt das Sorgerecht. Das heißt, dass beide die Sorge für das Kind tragen und durch die Reform dann auch per Gesetz dazu verpflichtet (!) sind, eine Einigung bezüglich des Kindes zu treffen. Bisher ist es so, dass Eltern gemäß § 1627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Einigung anstreben müssen, aber nicht per Gesetz dazu gezwungen werden. Mit dem Reformvorschlag wäre eine Einigung zwingend.
 
Also selbst mit einem psychisch kranken, drogenabhängigen oder gewalttätigen Vater muss die Mutter aktiv eine Einigung bezüglich der Kinder, tja, erzwingen. Funktioniert das nicht, wird sie ein Verfahren einleiten müssen, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Die Mutter muss sich also vor dem Gericht behaupten, warum der Umgang mit dem Vater aus Kindeswohlsicht nicht wünschenswert ist. Warum das so schwierig ist, habe ich bereits erklärt.

Nach zur Zeit geltendem Recht muss in diesem Fall der Vater vor dem Gericht vortragen, warum aus seiner Sicht ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter, trotz derer ablehnenden Haltung, dem Kindeswohl zuträglich ist. Ein viel positiveres Verfahren, was sich auch positiv und nicht wie im ersten Fall negativ auf das Kindeswohl ausprägt: Eine Person kämpft darum, sein Kind zu sehen.

Natürlich gib es auch die Situationen, in denen Mütter gegenüber ihren Kindern Gewalt ausüben und die Kinder vor der Mutter geschützt werden müssen. Genauso wie die, dass Mütter aktiv die Beteiligung des Vaters am Leben ihrer Kinder unterbinden und den Kontakt verwehren. Das ist ein sehr wichtiges Thema, das auch dringend mehr Beachtung benötigt. In diesem Artikel geht es mir aber vor allem um die Seite des Vaters und warum ich dagegen bin, dass nicht eheliche Väter ab der Geburt das Sorgerecht automatisch zugesprochen bekommen. 

4. Punkt: Die Familienrichterinnen und -richter sind nicht qualifiziert genug

Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht deutlich gegen diese Reform spricht, ist die mangelnde Qualifikation der Familienrichterinnen und -richter. Familienrecht ist kein Pflichtfach im Jura-Studium und wird dementsprechend sehr selten im juristischen Staatsexamen abgefragt. Genauso geht es weiter im Referendariat: Kindschaftsrecht gehört nicht zum Pflichtstoff. Außerdem, anders als beispielsweise im Insolvenzrecht, gibt es für die Familienrichter keine Mindestanforderungen beim Berufsantritt und auch keine Pflicht zur Weiterbildung. Das läuft alles auf freiwilliger Basis, die Richterinnen und Richter werden aber auch für die freiwillige Fortbildung nicht freigestellt.

Schon 2016 hat der Bundestag beschlossen, dass die Regierung ein neues Gesetz vorlegen soll, dass die Familienrichter besser qualifiziert werden müssen. Passiert ist bis heute nichts. Das heißt, dass die Richterinnen und Richtern in der Regel keinerlei Erfahrungen oder Ausbildungen in diesen komplexen Familienrechtsthemen haben. Dementsprechend sind die Urteile meistens auch nicht differenziert genug und dem Kindeswohl wird nicht Genüge getan. Mit Einsetzen dieser Reform werden aber differenzierte Rechtsprechungen noch dringender benötigt, da dann das Kindeswohl meiner Einschätzung nach noch häufiger gefährdet sein wird.

Zusammenfassend: Diese Reform wäre die reine Katastrophe!

Einer Reform, die Vergewaltigern, gewalttätigen Männern und Vätern in konfliktbeladenen Beziehungen automatisch das Recht für die geteilte Sorge des Kindes zuspricht, kann ich nichts Gutes abgewinnen.
 
Natürlich bin ich auch für eine geteilte Sorge und dafür, dass Väter flächendeckend endlich in die Verantwortung kommen und sich aus eigenem Antrieb heraus um ihre Kinder kümmern. Wie es ja auch schon viele machen. Warum es aber in den wenigen übrigen Fällen auf dem Rücken der Mütter ausgetragen werden muss, ist mir nicht ersichtlich. Wäre unsere Gesellschaft anders strukturiert und nicht so patriarchalisch geprägt, würden wir in einer idealen Welt leben, hätten beide Elternteile auch von Geburt an das Sorgerecht. So ist es aber leider nicht – und von tatsächlicher Gleichberechtigung sind wir noch weit entfernt. Und so lange Kinder und Mütter nicht hinreichend geschützt werden und das Kindeswohl tatsächlich an erster Stelle steht, lehne ich ein automatisch übertragenes Sorgerecht für die unverheirateten Väter ab Geburt strikt ab!

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel