Das Gesetz ist da ganz klar: Kinder haben ein Recht auf Unterhalt. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil (meist der Vater) nicht, dann springt der Staat ein, bisher aber nur bis zum 12. Lebensjahr und maximal für 72 Monate (sechs Jahre). So steht es bisher im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Dass das nicht reicht, weiß auch das Familienministerium und schreibt: „Die Situation Alleinerziehender ist jedoch nicht nur in den Anfangsjahren oder bis zum 12. Lebensjahr des Kindes besonders schwer. Vielmehr sind Alleinerziehende, die für ihre minderjährigen Kinder sowohl die Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsverantwortung tragen als auch wegen ausbleibenden Barunterhalts die Kosten für das Kind tragen müssen, dauerhaft besonders belastet.“
Endlich: Nach 6 Jahren ist noch lange nicht Schluss
Nach längerem Hin und Her haben sich Bund und Länder jetzt darauf geeinigt, diesen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu erweitern. Das sind die wesentlichen Änderungen:
- Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Das betrifft aktuell rund 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die bisher meist keinen Vorschuss mehr bekamen.
- Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr.
- So hoch soll der Unterhaltsvorschuss sein: 0 bis 5 Jahre: 150 Euro, 6 bis 11 Jahre: 201 Euro, 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 268 Euro monatlich.
- Die Gesetzesänderung wird zum 1. Juli 2017 wirksam.
- Hier kannst Du eine umfassende Info-Broschüre zum Unterhaltsvorschuss des Familienministeriums herunterladen.
Und hier findest Du mehr Infos darüber, wo Alleinerziehende Unterstützung bekommen. Außerdem kannst Du Dich in unserem Forum mit anderen Alleinerziehenden austauschen.