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Allgemeine Informationen zum Arbeitslosengeld 1
Sie können das Arbeitslosengeld 1 beantragen, wenn Sie mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Falls Sie eine Nebentätigkeit ausüben, darf diese nicht mehr als 15 Stunden Arbeitszeit in der Woche in Anspruch nehmen. Zudem sollten Sie bemüht sein, eine Haupterwerbstätigkeit zu erlangen und sollten sich dem Arbeitsmarkt nicht durch fehlende Verfügbarkeit verschließen.
Die Zeit, in der Sie das Arbeitslosengeld 1 erhalten, richtet sich nach den Monaten, in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben. Im Falle einer 12 monatigen Beschäftigung erhalten Sie das Arbeitslosengeld 6 Monate lang. Der längste Zeitraum, den Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten können, beträgt 24 Monate. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Überschreiten Sie die Frist, in der Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten, erhalten Sie das Arbeitslosengeld 2.
Was ist der ALG 1 Rechner?
Der ALG 1 Rechner ist ein Programm, das einen ungefähren Wert für die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes 1 ermittelt. Finden können sie diesen auf unterschiedlichen Internetseiten. Diese bieten den ALG 1 Rechner zwar in verschiedenen Versionen an – grundsätzlich funktionieren aber alle nach dem gleichen Prinzip.
Da der ALG 1 Rechner einige besondere Details nicht berücksichtigt, sind die Ergebnisse des ALG 1 Rechners rechtlich nicht bindend.
Allerdings ist er ein gutes Hilfsmittel, um sich einen finanziellen Überblick zu verschaffen und die finanzielle Zukunft zu planen.
Wichtige Angaben sind für den ALG 1 Rechner üblicherweise das Einkommen im letzten Jahr, zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Steuerklasse sowie die Angabe, in welchem Bundesland die Beschäftigung stattgefunden hat.
Es gibt für jedes Kalenderjahr einen eigenen Rechner. So sollten Sie dieses Jahr den ALG 1 Rechner 2015 verwenden. Wichtig: Das Jahr angeben, in dem der Bedarf für das Arbeitslosengeld entstanden ist. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis 2014 gekündigt wurde, sollten Sie auch den Rechner für 2014 verwenden und nicht den ALG 1 Rechner 2015.
Allerdings können Sie den ALG 1 Rechner 2015 benutzen, wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres 2015 gekündigt wird.
ALG 1 Rechner Netto
Wie bei fast allen Löhnen und Leistungen erhalten Sie einen Brutto- und einen Nettobetrag.
Der Nettobetrag des ALG 1 Rechners errechnet sich wie gesagt aus Ihrem Einkommen der letzten 12 Monate. Das Jahresbrutto ist für den ALG 1 Rechner eine der wichtigsten Informationen, denn durch diesen Wert wird das Bemessungsgeld berechnet. Hiervon wird ein Tagesbrutto ermittelt, von dem wiederum die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und eine Sozialversicherungspauschale von 21 % abgezogen werden.
Wenn Sie keine Kinder haben, erhalten Sie von diesem Betrag 60%, das dann Ihren Leistungssatz ergibt. Wenn Sie Kinder haben, dann erhalten Sie 67% von diesem Betrag.
Das Jahresbrutto, das der ALG 1 Rechner als Basis annimmt, bezieht auch Zahlungen wie das 13. oder 14. Gehalt mit ein, bei einigen Rechnern können Sie dies auch noch weiter spezifizieren.
Der Betrag, den Sie am Ende der Rechnung erhalten, ist meist der Nettobetrag des ALG 1 Rechners.
ALG 1 Rechner und Zuverdienst
Wenn Sie neben dem ungefähren Betrag aus dem ALG 1 Rechner einen Zuverdienst haben, dann dürfen Sie in diesem nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld oder gelten kurz gesagt nicht mehr als arbeitslos.
Aus dieser Nebentätigkeit erhalten Sie einen Freibetrag von 165€. Von jedem Gehalt, das über 165€ liegt, werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Hier gibt es aber auch eine mögliche Ausnahme. Wenn Sie, bevor Sie arbeitslos geworden sind, neben Ihrem Beruf eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, besteht die Möglichkeit, dass das durchschnittlich erzielte Einkommen Ihr Freibetrag wird, auch wenn dieser über 165€ liegt.
Es kann aber auch sein, dass Ihnen das Arbeitslosengeld 1 versagt wird, sofern Sie andere Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld.
Das Arbeitslosengeld 1 ist hingegen nicht betroffen von Leistungen wie Kindergeld oder Arbeitslosengeld 2. Allerdings haben die meisten ALG 1 Rechner für einen Zuverdienst keine eigene Funktion.