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Bedarfsgemeinschaft Bei Bedarfsgemeinschaften gibt es weniger Hartz 4

Bedarfsgemeinschaft: Bei Bedarfsgemeinschaften gibt es weniger Hartz 4
© Linda Yolanda / Thinkstock
Wer in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, erhält in der Regel weniger Hartz 4 als Alleinstehende. Was genau ist eine Bedarfsgemeinschaft? Welche Leistungen stehen den in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Menschen zu? Klärung gibt es hier.

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Die Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II bedeutet eine Kürzung der Hartz 4 Leistungen

Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ ist definiert im § 7 Abs.2 SGB II (Sozialgesetzbuch) als eine Gemeinschaft von finanziell hilfsbedürftigen Personen, die in einem Haushalt zusammenleben. Und die dabei in einem besonderen persönlichen oder verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Gemeint sind damit in der Praxis oft erwerbsfähige und bedürftige Eltern mit erwerbsfähigen Kindern. Das Sozialgesetzbuch geht davon aus, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen und für ihren Lebensunterhalt gemeinsam aufkommen. In solchen Fällen werden die Sozialleistungen für den einzelnen Bedürftigen gekürzt.  

Wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft und wer nicht?

Zu einer Bedarfsgemeinschaft um eine hilfsbedürftige, erwerbsfähige Person – also um den Hartz 4-Antragssteller – gehören folgende weitere Personen:

  • eigene Kinder oder Kinder des Partners unter 25 Jahren, die unverheiratet sind
  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • die Eltern, sofern der Antragsteller unter 25 Jahre alt ist
  • sonstige Personen, mit denen ein gegenseitig gewolltes, auf gegenseitiger Verantwortung füreinander basierendes Zusammenleben stattfindet

 
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören aber trotz eines gemeinsamen Haushalts nicht:

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren
  • Verheiratete Kinder
  • Kinder über 24 Jahren
  • Kinder, die selbst ein Kind haben
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Dauerhaft getrennt lebende Partner
  • Geschwister, sofern sie ohne Eltern zusammenleben
  • Verwandte

 
Wichtig zu wissen: Ein Kind ist erst erwerbsfähig und damit Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, wenn es mindestens 15 Jahre alt ist. Infos zu Kindergeld und Hartz 4 haben wir für Sie zusammengestellt. Für Kinder unter 15 Jahren oder solche, die mit 15 noch nicht erwerbsfähig sind, weil sie beispielsweise noch zur Schule gehen, erhalten Sie ohnehin einen bestimmten Regelsatz, der sich je nach Alter staffelt. Hier sehen Sie eine Übersicht mit aktuellen Zahlen von 2015.

Welche Auswirkungen hat eine Bedarfsgemeinschaft auf die Höhe der Hartz 4-Leistung?

Euro Geldscheine und Münzen
© Maxal Tamor

Alle Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden auf den Hartz 4-Regelsatz angerechnet. Man könnte also folgendermaßen rechnen:
 
Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (aller Mitglieder einzeln minus Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft = Hartz 4-Betrag.
Dieser Betrag wird dann gleichmäßig auf die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. 
 
Gibt es kein Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, so erhalten die Mitglieder jeweils den Regelsatz, welcher seit 2015 360 Euro pro Person beträgt.
 
Auch wenn das Geld knapp ist, wollen viele Hartz 4- Empfänger wenigstens ein bisschen was für die Kinder zurücklegen. Das geht, unter bestimmten Bedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft, einer Wohngemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft?

Im Gegensatz zu einer Bedarfsgemeinschaft, werden die Hartz 4 Leistungen von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft nicht gekürzt. Der entscheidende Unterschied ist hier, dass eine Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, eine Wohngemeinschaft jedoch zusammenwohnt – also sich lediglich eine Wohnung teilt, ohne einem gemeinsamen Alltag nachzugehen oder in einem besonders engen Verhältnis zueinander zu stehen. Es muss also nicht von einer gegenseitigen finanziellen Unterstützung ausgegangen werden.
 
Eine Haushaltsgemeinschaft liegt dann vor, wenn verwandte oder verschwägerte Personen gemeinsam in einem Haushalt wohnen. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass jene Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die über Vermögen oder Einkommen verfügen, die hilfsbedürftige Person unterstützen. In diesem Falle erlischt der Anspruch auf Sozialhilfe.

Wie kann ich als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft meine Sozialhilfe berechnen?

Einen Rechner zur Ermittlung der Höhe Ihres Anspruchs auf Hartz 4 finden Sie hier.

Wer berät mich bei Fragen zur Bedarfsgemeinschaft?

Natürlich können Sie sich als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bei Fragen zu Ihrem Anspruch auf Hartz 4 an das Jobcenter Ihrer Stadt wenden. Möchten Sie das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft widerlegen, um von den Kürzungen der Sozialleistungen nicht betroffen zu sein, führt Ihr Weg am Jobcenter nicht vorbei.
Da jedoch häufig der Umgang mit Hilfsbedürftigen nicht der herzlichste ist, gibt es Beratungsstellen und Initiativen, die Ihnen gerne kostenlos Fragen beantworten und weiterhelfen. Beim Erwerbslosenverein Tacheles können Sie nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

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