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Pendlerpauschale Familien können auf Steuerrückzahlung hoffen

Eine gute Nachricht für die 15 Millionen Pendler und ihre Familien: Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale gekippt. Seit 2007 durfte man die ersten 20 Kilometer zur Arbeit nicht mehr von der Steuer absetzen.

Fahrt zur Arbeit vorerst wieder ab dem ersten Kilometer absetzbar

Die Aufregung war groß, als die Bundesregierung die alte Pendlerpauschale, nach der die Fahrt zur Arbeit vom ersten Kilometer an steuerlich absetzbar war, zu Beginn 2007 kippte. Einige Arbeitnehmer zogen bis vors Bundesverfassungsgericht - und siegten. Begründung der Richter: Die Entscheidung, die Pauschale zu kürzen, sei nur gefallen, damit der Staat Geld sparen könne - und das reiche als Begründung nicht aus.

Vielen Familien könnte damit ein kleiner Geldsegen ins Haus stehen. Denn das Bundesverfassungsgericht legte auch fest, dass die alte Pendlerpauschale voerst wieder gilt. Sie könnten nun also eine Rückzahlung verlangen.

Außerdem könnten einige Familien durch die Rückkehr zur alten Regelung auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass durch die Kürzung der Pauschale bei Familien, deren sind, teilweise ihren Anspruch auf Kindergeld verloren. Denn: Durch die niedrigere Pendlerpauschale hatten Familienkassen geringere Werbungskosten und dadurch höhere Einkommen bei den Kindern angesetzt. Wurde der Grenzbetrag der Einkünfte des Kindes von 7.680 euro pro Jahr überschritten, entfiel der Anspruch auf Kindergeld. Nach dem Urteil lohnt es sich, auch diesen Anspruch neu zu prüfen.

Ähnliches gilt für Ansprüche auf Arbeitnehmerzulage oder Wohnungsbauprämie. Auch hier verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wenn die Fahrt zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer anerkannt wird. Pendler können dann die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie für 2007 noch nachträglich beantragen.

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