Anzeige
Anzeige

Elterngeld Gehen Hartz IV-Empfänger leer aus?

Die Bundesregierung hat beim Elterngeld den Rotstift angesetzt: Gut verdienende Eltern bekommen nun nur noch 65 Prozent ihres bisherigen Nettolohnes, bei Hartz IV-Empfängern wird das Elterngeld mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Die Details lesen Sie hier.

Die Bundesregierung setzt den Rotstift an - auch beim Elterngeld

Bis zum Jahr 2014 will die Bundesregierung zur Haushaltssanierung mehr als 80 Milliarden Euro sparen. Dazu hat sie ein gewaltiges Sparpaket beschlossen. Das Ziel: Die Vorgaben der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und den Euro-Stabilitätspakt irgendwie einhalten. Dazu sollen alleine im kommenden Jahr 11,2 Milliarden Euro eingespart werden.

Gespart wird vor allem im sozialen Bereich - unter anderem auch beim Elterngeld. Zwar werden das Mindestelterngeld von 300 Euro (beispielsweise für Studierende) sowie der Höchstsatz von 1.800 Euro bestehen bleiben - der Teufel steckt jedoch im Detail: So sollen etwa Eltern mit einem Nettoeinkommen ab 1.200 Euro nicht mehr wie zuvor 67 Prozent ihres letzten Gehaltes erhalten, sondern nur noch 65 Prozent. Betroffen sind davon nach Berechnungen des Bundesfamilienministeriums etwa 25 Prozent aller derzeitigen Elterngeldbezieher. Außerdem sollen pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen wie etwa ein Dienstwagen bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr berücksichtig werden.

Okay, das klingt gar nicht so dramatisch - die meisten Eltern in dieser Gehaltsklasse werden eine solch moderate Kürzung sicher verkraften können. Hart trifft es dagegen die Langzeitarbeitslosen: Künftig wird das Elterngeld auf Hartz IV angerechnet - wie es schon jetzt mit dem Kindergeld geschieht. De facto bekommen sie damit aber eigentlich kein Elterngeld mehr. Betroffen sind davon laut Bundesfamilienministerium rund 130.000 Familien- 16 Prozent aller Elterngeldbezieher.

Von der Verrechnung des Elterngeldes mit den Hartz-IV-Sätzen sind übrigens auch diejenigen Eltern betroffen, die noch in 2010 das Elterngeld für die doppelte Laufzeit von 24 Monaten (bei einer monatlichen Höhe von 150 statt 300 Euro) beantragt hatten. Am 01. Januar 2011 sind ihre Restgeldansprüche verfallen!

Etwas anders stellt sich laut Bundesfamilienministerium die Lage für Väter und Mütter da, die vor der Geburt ihres Kindes gearbeitet, aber beispielsweise wegen eines zu geringen Verdienstes diesen mit Hartz IV aufgestockt haben. Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro. Wer beispielsweise vor der Geburt des Kindes 160 Euro netto verdient hat, erhält nach Auskunft des Ministeriums nach der Geburt genau diesen Betrag - 160 Euro - als Elterngeldfreibetrag und damit zusätzlich zum ALG II. Auch Minijobber würden weiterhin Elterngeld erhalten.

Ein Mann und eine schwangere Frau sitzen auf dem Sofa vor dem Laptop.

Mindest-, Höchstsatz oder irgendwas dazwischen - wie viel Elterngeld bekommen Sie?

Um sicher zu gehen, dass die Einsparungen wirklich so intelligent sind, sollten sich Kristina Schröder, Wolfgang Schäuble & Co. vielleicht einmal schlau machen, wie viel Elterngeld die Familien hier bekommen. So bekamen laut dem Statistischen Bundesamt im dritten Quartal 2009 insgesamt 27,4 Prozent der Elterngeld-Empfänger den Mindestsatz von 300 Euro. Den Höchstsatz von 1.800 Euro erhielten gerade mal 4,3 Prozent.

Und zu welcher Gruppe gehören Sie? Wir möchten gerne wissen, wie viel Elterngeld unsere Userinnen und User bekommen. Machen Sie mit bei der Umfrage - wir sind sehr gespannt! Gerne können Sie uns auch noch einen Kommentar posten, was Sie von den Sparplänen beim Elterngeld halten und was das konkret für Sie bedeuten würde.

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Elterngeld bisher gemacht?

Elterngeld beantragen, damit auskommen, Vätermonate nehmen - schildern Sie uns hier Ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Elterngeld!

Neu in Familie

VG-Wort Pixel