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Halbwaisenrente Weiterleben ohne Papa oder Mama

Halbwaisenrente: Weiterleben ohne Papa oder Mama
© Voyagerix / Thinkstock
Der Tod eines Elternteils bedeutet für die Familie nicht nur tiefe Trauer, sondern stellt sie oft auch vor finanzielle Probleme. Gerade wenn der Hauptverdiener stirbt. Mit der Halbwaisenrente werden Kinder alleinerziehender Witwen oder Witwer unterstützt. Wie und wo Sie die Halbwaisenrente beantragen können, wer Anspruch hat und wie lang, haben wir für Sie zusammengetragen.

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Die Halbwaisenrente unterstützt Kinder beim Verlust eines Elternteils

Eine Halbwaisenrente ist eine finanzielle Unterstützung zur Versorgung von Kindern, deren Mutter oder Vater verstorben ist. Gezahlt wird sie von der Renten- oder Unfallversicherung an alle Kinder, für deren Unterhalt der oder die Verstorbene aufgekommen ist.

Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?

Einen Anspruch auf Halbwaisenrente hat jedes Kind, für dessen Unterhalt der oder die Verstorbene aufgekommen ist. Dazu zählen:
 

  • Leibliche Kinder (ehelich und unehelich)
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

 
Wichtig ist jedoch dabei, dass der oder die Verstorbene die allgemeine Anwartschaftszeit von fünf Jahren erfüllt hat, also mindestens so lange bei der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen ist. In dieser Zeit muss nicht unbedingt eine feste Beschäftigung bestanden haben, auch Elternzeit, freiwillige Beiträge oder Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungen zählen hierzu. Eine Ausnahme wird dann gewährt, wenn die verstorbene Person ein Berufsanfänger war oder durch einen Arbeitsunfall zu Tode gekommen ist. Dann reicht es bereits aus, wenn ein Pflichtbeitrag gezahlt worden ist, damit die Kinder einen Anspruch auf Halbwaisenrente geltend machen können. 

Wie und wo wird die Halbwaisenrente beantragt?

Den Antrag auf Halbwaisenrente stellen Sie für Ihre Kinder in der Regel bei der deutschen Rentenversicherung. Sie können die Formulare, die Sie dazu ausfüllen müssen, per Post an die Rentenversicherung schicken oder sie bei Ihrer regionalen Beratungsstelle abgeben. Hier können Sie sich das Formular zum Antrag auf Halbwaisenrente herunterladen. Wenn der Tod jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist, so müssen Sie den Antrag auf Halbwaisenrente bei der Unfallversicherung stellen. Wichtig ist, den Antrag möglichst früh nach dem Tod des Elternteils zu stellen, denn die Halbwaisenrente kann nur maximal ein Jahr rückwirkend gezahlt werden. Ab 15 Jahren darf Ihr Kind den Antrag selbst stellen.

Wie wird die Höhe der Halbwaisenrente berechnet?

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte. Hinzu kommt ein individueller Zuschlag. Verstirbt ein Elternteil bei einem Arbeitsunfall oder an einer Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung eine Waisenrente in Höhe von 20 Prozent des Jahresverdienstes des oder der Verstorbenen.
 

Wie lange hat ein Kind Anspruch auf Halbwaisenrente?

Grundsätzlich haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Halbwaisenrente. Ein Antrag auf Weiterzahlung kann jedoch gestellt werden, wenn das Kind:

  • sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht
  • sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann

 
Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Halbwaisenrente komplett.

Darf das Kind etwas zur Halbwaisenrente dazuverdienen?

Teenager beim Job
Teenager beim Job
© runzelkorn / Thinkstock

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren hat ein Einkommen keine Auswirkungen auf die Höhe der Halbwaisenrente.
Wer jedoch nach Vollendung seines 18. Lebensjahres weiterhin Halbwaisenrente bezieht und ein Einkommen hat, muss dieses zur Halbwaisenrente anrechnen lassen. Zum Einkommen zählen auch Sozialleistungen und Vermögenseinkommen.
Bezieht das Kind BAföG, so hat dies keine Auswirkungen auf die Halbwaisenrente, andersherum jedoch schon: Beantragt ein Kind, das bereits Halbwaisenrente bekommt, BAföG, so werden seine Einkünfte aus der Halbwaisenrente als Einkommen gewertet, das zum BAföG angerechnet wird.

Wer berät mich bei Fragen zur Halbwaisenrente?

Eine Beratung zur Halbwaisenrente bekommen Sie bei der Renten- oder der Unfallversicherung. Die allgemeine Nummer des Servicetelefons der deutschen Rentenversicherung ist 0800 1000 4800. Hier bekommen Sie eine Übersicht über die regionalen Beratungsstellen und ihre Telefonnummern. Die Unfallversicherung erreichen Sie unter der Nummer 0800 60 50 40 4 oder über dieses Kontaktformular.

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