Was ist Landeserziehungsgeld und wer hat Anspruch darauf?

Das Landeserziehungsgeld ermöglicht Eltern auch nach Ablauf des Elterngeldes, ihre Kinder zu Hause zu erziehen und deren Betreuung nicht in fremde Hände abzugeben. Allerdings bezahlt diese Leistung nicht der Staat, sie kommt von den Bundesländern – und nicht alle machen mit. Um diese Förderung zu erhalten, müssen Sie in einem der drei Bundesländer Bayern, Sachsen oder wohnen. In Baden-Württemberg gibt es diese Leistung seit dem 01. Oktober 2012 nicht mehr. In anderen Ländern, wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, wurde Landeserziehungsgeld nie angeboten.
Je nach Bundesland unterscheidet sich, wie viel, wie lange und wer überhaupt Landeserziehungsgeld empfangen darf. Einiges haben die Regelungen aber gemein: Der Zuschuss wird direkt im Anschluss an das Elterngeld ausgezahlt, frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes und höchstens bis zum Ende des dritten Lebensjahres. Den Antrag können Eltern frühestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Förderung stellen. Außerdem wird das Landeserziehungsgeld zusätzlich zu anderen sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe gezahlt und nicht als Einkommen gewertet.
Wie bekomme ich Landeserziehungsgeld in Bayern?
Besonders wichtig in Bayern ist ein Nachweis über die Früherkennungsuntersuchungen U6 bei Beginn der Förderung im zweiten Lebensjahr und U7 bei Beginn im dritten Lebensjahr. Wer diese nicht gemacht hat, kann leider kein Landeserziehungsgeld in Bayern bekommen. Außerdem müssen Sie seit mindestens 12 Monaten in Bayern wohnen oder aus einem der anderen Bundesländer, die diese zusätzliche Leistung anbieten, zugezogen sein.
Landeserziehungsgeld Bayern kann übrigens nur erhalten, wer als alleinerziehender Elternteil nicht mehr als 22.000 Euro netto pro Jahr und als Paar nicht mehr als 25.000 Euro verdient. Für jedes Geschwisterkind erhöht sich dieser Betrag jährlich um 3.140 Euro netto. Weiterhin beachten müssen Sie, dass Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen müssen. Es darf also keinen Kindergarten besuchen oder eine andere Art der Tagesbetreuung in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser Regelung dürfen Sie auch nicht Vollzeit arbeiten, erlaubt sind maximal 30 Stunden pro Woche.
Wie hoch ist das bayerische Landeserziehungsgeld?
Das Landeserziehungsgeld in Bayern ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Für Ihr erstes Kind erhalten Sie 150 Euro pro Monat für maximal sechs Monate. Beim zweiten Kind erhöht sich der Betrag auf 200 Euro und die Laufzeit auf zwölf Monate. Bei drei oder mehr Kindern beträgt die Förderung dann 300 Euro und wird ebenfalls zwölf Monate lang gezahlt. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales ein.
Wie bekomme ich Landeserziehungsgeld in Thüringen?
Wer in Thüringen wohnt, sollte sich mit dem Antrag beeilen. Die Koalition aus Rot-Rot-Grün will diese Zusatzleistung abschaffen. Nur noch bis Juli 2015 können Eltern das Landeserziehungsgeld bei den zuständigen Erziehungsgeldstellen beantragen.
Beantragen kann das Landeserziehungsgeld Thüringen, wer in Thüringen wohnt oder sich die meiste Zeit dort aufhält. Außerdem darf das Kind hier auch bis zu fünf Stunden am Tag eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden. Allerdings vermindert sich der Zuschuss dann um 75 Euro pro Monat. Insgesamt wird der Zuschuss in diesem Bundesland nicht länger als zwölf Monate gezahlt und beträgt 150 Euro pro Monat. Gibt es ältere Geschwister, die noch kindergeldberechtigt sind, erhört sich das Landeserziehungsgeld pro Monat um jeweils 50 Euro bis maximal 300 Euro pro Monat.
Wie bekomme ich Landeserziehungsgeld in Sachsen?
In Sachsen erhalten Sie diese zusätzliche Förderung nur, wenn Sie ihr Kind zu Hause betreuen. Es darf weder in einen Kindergarten gehen, noch von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Auch in Sachsen dürfen Sie nicht Vollzeit arbeiten, erlaubt sind wie in Bayern höchstens 30 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Zeitraum, in dem es gezahlt wird: entweder im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes. Wird die Förderung erst im dritten Lebensjahr gezahlt, kann sie länger in Anspruch genommen werden. Die Einkommensgrenze für das Landeserziehungsgeld Sachsen liegt pro Jahr bei 14.100 Euro für Alleinerziehende und 17.100 Euro für Paare. Den Antrag müssen Sie bei den Eltern- und Erziehungsgeldstellen einreichen.
Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld Sachsen?
In Sachsen ist die Höhe des Landeserziehungsgeldes abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Wollen Sie die Leistung bereits im zweiten Lebensjahr Ihres Kindes beanspruchen, erhalten Sie bei Ihrem ersten Kind fünf Monate lang eine Förderung von 150 Euro im Monat. Beim zweiten Kind sind es sechs Monate lang 200 Euro und ab dem dritten sieben Monate 300 Euro. Beantragen Sie die Leistung aber erst im dritten Lebensjahr Ihres Kindes, verlängert sich zwar die Laufzeit, nicht aber dafür der jeweilige Betrag. Für Ihre ersten beiden Kinder erhalten Sie nun jeweils neun Monate lang Landeserziehungsgeld, ab dem dritten Kind sogar zwölf Monate.
Auch wenn manche Bundesländer wie Niedersachsen kein Landeserziehungsgeld zahlen, bieten manche von ihnen dafür andere Leistungen an. So gibt es in Nordrhein-Westfalen zwar kein Landeserziehungsgeld, aber dafür eine einmalige Zusatzleistung für Mehrlingsgeburten in Höhe von 2.500 Euro pro Kind. Auch Baden-Württemberg zahlt diesen Zuschuss.