Anzeige
Anzeige

Finanzen So belohnt das Finanzamt Ihre Spende

Helfen ist eine tolle Sache. Das findet der Staat auch und macht Spenden steuerlich absetzbar. Aber welche genau? Braucht man immer eine Quittung? Und was ist mit Sachspenden? Hier klären wir die sieben wichtigsten Fragen.

Artikelinhalt

Welche Spenden kann ich als Sonderkosten geltend machen?

Finanzen: So belohnt das Finanzamt Ihre Spende
© Maxal Tamor

Alle Spenden an Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen. In nicht-amtlichem Deutsch nennt man das „gemeinnützig“.

Kann ich auch Sachspenden von der Steuer absetzen?

Ja. In der Praxis ist es allerdings nicht immer einfach, den Wert der Sachspende zu ermitteln. Wenn Sie etwa einen neuen Kinderwagen für ein Flüchtlingsheim spenden, dann können Sie eine Quittung vorlegen. Bei einem Wäschekorb voll gebrauchter Babykleidung könnte man den Zeitwert ansetzen. Aber der ist schwer zu bestimmen.
Übrigens sind auch Mitgliedsbeiträge und die Beiträge für Patenschaften steuerlich absetzbar.

Woran erkenne ich, ob eine Einrichtung oder Verein als gemeinnützig anerkannt ist?

Normalerweise betonen die Organisationen das schon selbst auf ihren Websites und Flyern. Da steht dann zum Beispiel „Spenden sind steuerbegünstigt“ oder „gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung“.

Braucht man immer eine Quittung?

Nein, erst bei Spendensummen ab 200 Euro. Die meisten Spendenorganisationen verschicken entsprechende Nachweise (steuerrechtlich „Zuwendungsbestätigung“ genannt) unaufgefordert, meist am Anfang des darauf folgenden Jahres.

Gibt es Formalien, auf die man achten sollte?

Die Organisationen machen da meist alles richtig, aber hier zur Sicherheit, was alles auf so einer Zuwendungsbestätigung draufstehen muss:
der Spendenempfänger,
die Art der Zuwendung (z. B. Geldspende, Sachspende oder Mitgliedsbeitrag),
der Betrag, bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert der Spende,
Name und Anschrift des Spenders,
die Angabe des Finanzamtes sowie die Steuernummer des Empfängers,
das Datum des letzten Freistellungsbescheides,
die Bestätigung der Verwendung der Spende für einen bestimmten Zweck
Ort, das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfängers.

Und wenn ich weniger als 200 Euro spende?

Dann reicht ein Kontoauszug, aus dem die Spendenüberweisung zu erkennen ist.
Für Spenden über PayPal genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos, auf dem der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse angegeben sind, sowie ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende.

Gibt es eine Grenze, wieviel Geld ich im Jahr als Spende geltend machen kann?

Ja, die gibt es, aber die meisten Spender werden sie nicht erreichen: Sie können bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Neu in Familie

VG-Wort Pixel