Artikelinhalt
- Unterhaltspflicht – wer bekommt das Geld ausbezahlt?
- Wie lange besteht die Unterhaltspflicht für ein Kind?
- Wann besteht Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind?
- Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsunterhalt und Barunterhalt?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Unterhaltspflicht?
- Wer berät mich bei Fragen zur Unterhaltspflicht?
- Tauschen Sie sich in unserem Forum über die Unterhaltspflicht aus!
Unterhaltspflicht – wer bekommt das Geld ausbezahlt?
Im familiären Zusammenleben ergibt es sich von ganz alleine, dass Mutter und Vater das Leben ihrer Kinder finanzieren. Wenn sich aber die Eltern trennen, bleibt das Kind bei einem Elternteil wohnen, während das andere Elternteil nun Unterhalt zahlen muss. Für minderjährige Kinder wird dieses Geld an den Ex-Partner gezahlt, volljährige Kinder bekommen ihren Unterhalt selbst. Wie hoch die Unterhaltszahlung ist, entscheidet ein Gericht, wenn sich die Beteiligten nicht selbst auf eine Summe einigen.
Wie lange besteht die Unterhaltspflicht für ein Kind?
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht so lange eine Unterhaltspflicht, wie sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. In der Regel also immer, denn nur in Einzelfällen haben Jugendliche bereits ein so hohes Einkommen, dass der Anspruch auf Unterhalt erlischt. Ferien- und Nebenjobs haben auf die Unterhaltspflicht keine Auswirkungen, da das Kind diese freiwillig aufnimmt. Anders verhält es sich mit der Ausbildungsvergütung Minderjähriger, diese wird zur Hälfte auf die Unterhaltszahlung angerechnet. Mit der Volljährigkeit des Kindes erlischt die Unterhaltspflicht unter Umständen.
Wann besteht Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind?
Eltern bleiben für ihr volljähriges Kind dennoch unterhaltspflichtig, wenn es noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat, also noch zur Schule geht, ein Studium absolviert oder eine Berufsausbildung macht. Das ist im § 1610 Abs. 2 BGB gesetzlich geregelt. Volljährige Kinder werden in privilegiert und nicht privilegiert unterschieden. Privilegierte volljährige Kinder werden bei der Unterhaltspflicht genauso behandelt wie minderjährige Kinder. Ein volljähriges Kind ist privilegiert, wenn:
- es noch nicht 21 Jahre alt ist
- im Haushalt seiner Eltern lebt
- eine allgemeine Schulausbildung absolviert
Nicht privilegierte volljährige Kinder hingegen – also solche, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind einer Rangfolge unterworfen. Wenn sie also minderjährige oder privilegierte volljährige Geschwister haben, muss zuerst deren Unterhalt gesichert werden, bevor die nicht privilegierten Volljährigen zum Zug kommen.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsunterhalt und Barunterhalt?
Betreuungsunterhalt ist die Versorgung des Kinders mit Nahrung, Wohnraum und Gütern des täglichen Lebens. Diesen trägt in der Regel der Elternteil, der mit dem Kind einen Haushalt bewohnt. Der Barunterhalt ist das Geld, das monatlich von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht wohnt. Den Barunterhalt dürfen sich die Eltern offiziell nicht teilen, wenn etwa das Kind gleich viel Zeit bei beiden verbringt. Der Elternteil, dessen fester Wohnsitz nicht mit dem des Kindes übereinstimmt, muss den Barunterhalt alleine übernehmen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Unterhaltspflicht?
Einkommensschwache Mütter oder Väter können große Probleme dabei haben, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Damit ihnen auch für ihren Eigenbedarf noch genügend Geld bleibt, dürfen sie mindestens eine bestimmte Summe für sich selbst behalten. Bei Unterhaltspflicht für minderjährige und privilegiert volljährige Kinder beträgt der Selbstbehalt 1.080 Euro bei Erwerbstätigen und 880 Euro bei Arbeitslosen. Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern sind es 1.300 Euro. Je nach Einzelfall kann der Selbstbehalt gemindert oder vergrößert werden.
Wer berät mich bei Fragen zur Unterhaltspflicht?
Bei Fragen zur Unterhaltspflicht können Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder an das Jugendamt wenden. Auch der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. berät Sie gerne. Auf der Vereinswebseite stehen Ihnen auch ausführliche Informationen zur Verfügung.
Tauschen Sie sich in unserem Forum über die Unterhaltspflicht aus!
Sie sind unterhaltspflichtig oder bekommen von Ihrem Ex-Partner Unterhaltszahlungen für ein gemeinsames Kind und möchten gerne über die Erfahrungen, die Sie dabei machen, sprechen? In unserem Forum können Sie sich austauschen.