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Allgemeines
ELTERN bietet Nutzern auf den Websites (ELTERN.de, URBIA.de und VORNAME.com) die Möglichkeit zur Teilnahme an Gewinnspielen oder Fotowettbewerben. Weiterhin finden Gewinnspiele auch auf unseren Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram statt.
Wenn du an Gewinnspielen über unsere iOS App teilnimmst, möchten wir darauf hinweisen, dass Apple in keiner Verbindung zu dem Gewinnspiel steht. Wenn Du an Gewinnspielen auf Facebook oder Instagram teilnimmst, ist dies ebenfalls der Fall. Facebook und Instagram stehen in keiner Weise in Verbindung mit den Gewinnspielen, sponsern, unterstützen oder organisieren diese. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Auslobung und Veranstalter:
In der Regel ist die G+J Medien GmbH nicht selbst Veranstalter der Gewinnspiele sondern bewirbt lediglich Gewinnspiele von Dritten (Sponsoren) auf den unterschiedlichen Plattformen und ist somit nur für die Abwicklung von Gewinnspielen verantwortlich („technischer Veranstalter“).
Sponsoren sind bei den einzelnen Gewinnspielen selbst durch Sponsoren-Logo als „präsentiert von“ und/oder unter dem Punkt „Angaben zum Gewinnspiel“ mit der entsprechenden Firmierung gekennzeichnet. Der Sponsor ist alleiniger Auslobender des Gewinns im Sinne von § 657 BGB. der technische Veranstalter (G+J Medien GmbH) wird durch das Gewinnspiel nicht zu einer eigenen Leistung gegenüber dem Gewinner verpflichtet.
Ausnahme sind Gewinnspiele zu eigenen Produkten von ELTERN unter dem Namen „ELTERN für dich“ oder Print-Abonnements, die unter dem Markennamen oder Markenlogo „ELTERN“, „ELTERN family“ oder „ELTERN für dich“ als solche gekennzeichnet sind.
Teilnahme:
Teilnehmen kann, wer über 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters, der Redaktion und der beteiligten Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige. Jeder Teilnehmer kann nur einmal teilnehmen und es ist eine vorherige Registrierung im ELTERN Club mit entsprechenden Pflichtangaben notwendig (siehe hierzu unsere Datenschutzhinweise).
Einsendeschluss:
Der Teilnahmezeitraum ist dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen und wird auf der jeweiligen Plattform kenntlich gemacht.
Eigenhändige Teilnahme, Abbruch des Gewinnspiels:
Teilnehmen kann nur, wer im ELTERN Club registriert ist bzw. das Online-Formular eigenständig ausfüllt und absendet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Der technische Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden.
Gewinn:
Der oder die Gewinne werden jeweils im Gewinnspiel genannt oder sind kenntlich gemacht. Auch die Anzahl an Gewinner*innen ist dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen.
Bei Reise-/Veranstaltungs-Gewinnspielen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Sponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reise-/Konzertveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht. An- und Abreise zu der Veranstaltung/zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche auf der Reise/Veranstaltung entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Gewinne werden nicht bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist. Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz.
Gewinnermittlung:
Sollte die Teilnahme am Gewinnspiel den jeweils aufgelisteten Anforderungen entsprechen, werden alle Gewinner per Los ermittelt. Genauere Spezifikationen zur Einsendung oder Teilnahme können dem jeweiligen Gewinnspiel entnommen werden.
Gewinn-Benachrichtigung, Rückmeldefrist, Verfall des Gewinns:
Der Gewinner wird unter der im Teilnahme-Formular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt bzw. unter der E-Mail-Adresse, mit der er sich im ELTERN Club registriert hat. Bei Gewinnspielen die nur über unsere Social-Media-Kanäle laufen, werden wir den oder die Gewinner/in als Kommentar unter dem Gewinnspiel erwähnen. Der oder die Gewinner/in muss dann eine Nachricht an uns über den jeweiligen Social-Media-Kanal schreiben, damit wir antworten können. Teilt ein Gewinner nicht innerhalb einer Frist von einer Woche (7 Tagen) nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit bzw. bestätigt diese oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen Gewinner zu ziehen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit.
Zuwendung des Gewinns, Einschaltung Dritter:
Der Gewinn wird dem Gewinner vom Veranstalter/Sponsor zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter/Sponsor ist zur Einschaltung von Dritten berechtigt.
Soweit der Gewinn in einem Gutschein oder in der Leistung eines Dritten besteht, ist dieser allein für die Durchführung der Leistung verantwortlich. Ein Anspruch auf Leistung gegen den Veranstalter besteht in diesem Fall nicht. Weiterhin werden personenbezogene Daten der Gewinner an den jeweiligen Veranstalter/Sponsor zum Versand und ggf. zur weiteren Kommunikation übermittelt. Hierbei gelten unsere Datenschutzhinweise.
Gewinne werden nicht bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist. Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz.
Haftungsbegrenzung:
Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den Gewinnen sind ausschließlich dem Sponsor gegenüber geltend zu machen. Die Haftung des Sponsors und der von ihm für die Durchführung des Gewinnspiels sowie Auskehr und Erbringung des Gewinns eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
Zusatzanforderungen bei Einsendungen/Uploads von Teilnehmern (z.B. Foto- oder Videowettbewerben)
Anforderungen an Inhalte und Dateien, Nachweispflicht
Die zur Teilnahme eingesandten Texte, Bilder, Videos und sonstige Inhalte sowie Dateien dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Sie müssen insoweit insbesondere vom Teilnehmer persönlich erstellt sein oder es muss eine Einwilligung der Rechte-Inhaber vorliegen, vor allem von eventuellen (Mit‑)Urhebern oder auch erkennbaren Personen. Einwilligungen Dritter muss der Teilnehmer auf Anfrage schriftlich nachweisen können.
Unzulässig ist es, Inhalte einzusenden, die als anstößig oder strafrechtlich relevant angesehen werden können, beispielsweise weil sie ehrverletzend, rassistisch, obszön oder für Minderjährige ungeeignet erscheinen oder solche Inhalte verlinken. Unzulässig ist es zudem, Inhalte einzusenden, mit denen kommerzielle oder werbliche Zwecke verfolgt werden. Verboten ist ferner, Dateien hochzuladen, die Schadprogramme wie Viren oder sog. Spy- bzw. Ransomware enthalten.
Nutzungsrechte an Einsendungen und Uploads
Mit seiner Teilnahme räumt der Teilnehmer dem Magazin ELTERN oder ELTERN family und den zu ELTERN gehörigen digitalen Medien (s.u.) das nicht-exklusive Recht ein, eingesandte Bilder, Texte, Dateien und sonstigen Inhalte unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über den Wettbewerb zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Teilnehmers sowie des Veranstalters/Sponsors.
Zu den digitalen Medien von ELTERN gehören neben ePapern und Apps mit dem ELTERN-Logo auch das Portal ELTERN.de, URBIA.de und VORNAME.com sowie die ELTERN-Accounts in sog. Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook, Instagram, Pinterest und Twitter.
Soweit aus Sicht der Redaktion von ELTERN(.de) für die Veröffentlichung nötig oder zweckmäßig, sind im angemessenen Rahmen und unter Wahrung der (Urheber-) Persönlichkeitsrechte auch Bearbeitungen zulässig. Der Teilnehmer wird auf Wunsch des Veranstalters oder der Redaktion von ELTERN(.de) eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung erteilen.
Version: 13.08.2020
„Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit über den Link im Footer unserer Seite abgerufen und ausgedrukt werden. Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer unternehmensinternen Prozesse eine Anpassung dieser Teilnahmebedingungen erforderlich machen können, die wir uns entsprechend vorbehalten, bitten wir Dich, diese Datenschutzhinweise regelmäßig abzurufen.“