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Frau Runge, was Mütter und Väter hier über ihre Erlebnisse im Job berichten, klingt zum Teil haarsträubend.
Sandra Runge: Absolut. Und es entspricht dem, was ich selbst erlebt habe. Als ich aus meiner ersten Elternzeit als Abteilungsleiterin bei einer mittelständischen Firma zurückkehrte, wurde mir die Kündigung überreicht. Der Job sei ausgelagert, hieß es, was sich später als Lügenmärchen herausstellte. Ich klagte, erhielt eine Abfindung, machte mich selbstständig. Seitdem sind zehn Jahre vergangen, doch ich habe das Gefühl, nichts hat sich geändert! Corona hat die Lage noch verschärft. Manche Firmen, die wegen der Krise zu kämpfen haben, planen derzeit bevorzugt die Entlassung von Eltern und schieben betriebsbedingte Gründe vor. Meiner Co-Initiatorin Karline Wenzel und mir haben diese Geschichten den letzten Schubs gegeben zu sagen: Hier muss was passieren. Die krasse Diskriminierung von Eltern in der Arbeitswelt muss endlich sichtbar werden. Und sie brauchen mehr rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.
Wieso reichen die bestehenden Gesetze zum Schutz von Eltern nicht?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schützen nur punktuell vor Benachteiligungen, etwa vor Kündigungen während Schwangerschaft und Elternzeit. Ein allgemeiner Schutz, der arbeitende Eltern in jeder Situation vor Benachteiligungen schützt, fehlt jedoch. Zwar können sich Eltern bei Diskriminierungen im Job aufs AGG berufen und zum Beispiel Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Doch dieses Gesetz hat zwei große Lücken.
Welche?
Eine klafft beim Wiedereinstieg. Kündigungen, Degradierungen oder Versetzungen gleich nach der Elternzeit, die systematische Ablehnung von Teilzeitanträgen ohne dringende betriebliche Gründe – all das kann nicht nur Karrieren ruinieren, sondern Familien in Existenznot bringen, etwa, wenn eine Alleinerziehende ihren Job verliert oder plötzlich 100 Kilometer pendeln soll.
Wieso kann das AGG hier so wenig ausrichten?
Benachteiligungen im Zusammenhang mit der Elternzeit, also zum Beispiel eine ungerechtfertigte Kündigung am ersten Tag nach der Elternzeit, gelten im Sinne des AGG nicht als unmittelbare Diskriminierung. Denn das aktuell im Gesetz aufgeführte Diskriminierungsmerkmal, das für Eltern relevant ist, lautet: Geschlecht. Das reicht nicht aus. Wird einer Mutter zum Beispiel kurz nach der Elternzeit gekündigt, kann man nicht einfach sagen: Sie wurde wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Schließlich können Frauen wie Männer Elternzeit nehmen. Der einzige Weg wäre, eine sogenannte mittelbare Diskriminierung nachzuweisen, indem man zum Beispiel sagt: Statistisch nehmen mehr Frauen Elternzeit, also ist es doch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dieser Weg ist aber kompliziert und mit Rechtsunsicherheit verbunden, auch, weil es dazu kaum höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Welches ist die zweite Schutzlücke?
Das sind die Väter. 2006, als das Gesetz inkraft trat, unterbrachen kaum Männer ihren Job für ihre Kinder. Heute nehmen immer mehr Väter Elternzeit, wollen in Teilzeit wechseln. Das macht ihren Ausschluss im AGG zunehmend unsinnig – und für die Väter zum Risiko: Werden sie wegen ihrer Elternschaft im Job diskriminiert, haben sie kaum Möglichkeiten, sich gerichtlich zu wehren.
Durch die Aufnahme von „Elternschaft“ ins AGG würde sich das ändern?
Ja. Denn statt des Geschlechts wäre nun schlichtweg entscheidend, dass ein Mensch Kinder hat, um die er oder sie sich kümmern muss. Das heißt: Mütter wie Väter hätten im Fall einer Benachteiligung ein Leistungsverweigerungsrecht und Anspruch auf Schadensersatz. Und, ganz wichtig: Elternschaft stünde im AGG an sehr prominenter Stelle, gleich bei der Auflistung der Diskriminierungsmerkmale. Das würde die Unternehmen unter Druck setzen, sich endlich um familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu kümmern. Vorgesetzte, Personalabteilungen und Betriebsräte hätten einen klaren Auftrag für die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur. Vor allem aber wäre es eine wichtige gesellschaftliche Geste: Wir würdigen, was Mütter und Väter leisten, indem wir ihnen besonderen gesetzlichen Schutz bieten.
Manche sagen, das AGG sei ein zahnloser Tiger. Betroffene hätten zum Beispiel nur zwei Monate Zeit, Klage einzureichen. Das sei viel zu knapp.
Das stimmt. Und natürlich gehört zu einer Klage auch viel Mut, ein gewisses Finanzpolster oder eine gute Rechtsschutzversicherung. Ich bin aber überzeugt: Schon die Aufwertung von Elternschaft, die mit einer Gesetzesänderung einherginge, und die Diskussion darüber würde in den Firmen unglaublich viel bewegen. Die beste Art, Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen, ist ja sowieso das konstruktive Gespräch zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten und nicht ein Treffen vor Gericht. Die Ergänzung des AGG würde helfen, dass dieser Dialog mehr auf Augenhöhe stattfindet.
Wäre nicht auch denkbar, dass die Firmen nach einer Gesetzesänderung extra vorsichtig werden bei der Einstellung von Eltern – weil sie sich vor Klagewellen fürchten?
Na ja, sehr viel vorsichtiger als jetzt können sie nicht mehr werden. Ich denke eher, das Gegenteil wird passieren. Die Firmen werden nach und nach versuchen, das Arbeitsumfeld so familienfreundlich zu gestalten, dass gar kein Raum mehr bleibt für Diskriminierungen.
Der Entwurf für eine Gesetzesänderung müsste aus der Politik kommen ...
Ja, wir haben in den letzten Monaten mit Politikern und Politikerinnen unterschiedlicher Parteien und mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Kontakt aufgenommen und erhielten sehr positive Reaktionen. Diesen Dialog wollen wir unbedingt fortsetzen. Der Zeitpunkt ist ideal! Denn bis August 2022 muss die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern soll und der auch Deutschland zugestimmt hat, in nationales Recht umgesetzt werden. Da muss das AGG ohnehin auf den Prüfstand. Und: Am 26. September ist Bundestagswahl. Die Wahlprogramme werden jetzt geschrieben. Wer eine Änderung des AGG dort aufnimmt, würde den 20 Millionen Eltern in Deutschland eine Wertschätzung zeigen, die sie sich gerade im zurückliegenden Jahr wirklich verdient haben.
Unsere Petition
Unterzeichnet bitte bis zum 31. Mai 2021 unsere Petition #GleichesRechtfürEltern! Kommen 50 000 oder mehr Stimmen zusammen, reichen wir unser Anliegen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein. Mehr Infos und Hintergründe gibt es auf www.brigitte.de/elternrechte und www.proparentsinitiative.de.