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Reisen mit Kind Kinderausweis: Gültigkeit, Kosten und Antragsstellung

Ein Papa mit seinem kleinen Sohn und Kinderausweis am Flughafen.
© LightField Studios, Shutterstock
Du willst mit deinem Kind in den Urlaub fahren und auf einmal stellt sich die Frage: Wie weist du es eigentlich aus? Wir haben uns die verschiedenen Ausweisdokumente mit ihren Vor- und Nachteilen einmal näher angeschaut.

Artikelinhalt

Auf einen Blick

  • Kinder können bereits ab ihrer Geburt ein eigenes Ausweisdokument ausgestellt bekommen.
  • Zur Auswahl stehen der Kinderpersonalausweis, der Kinderreisepass und der reguläre Reisepass.
  • Den Antrag müssen beide Sorgeberechtigten persönlich mit ihrem Kind auf der Behörde stellen.
  • Kann ein Sorgeberechtigter nicht selbst vor Ort erscheinen, ist eine Zustimmungserklärung notwendig.
  • Die Kinderausweise unterscheiden sich in Bezug auf Ausstellungszeiträume, Kosten und Gültigkeiten.

Früher ließen sich Kinder für Reisen in andere Länder einfach im Reisepass der Eltern als Kindereinträge vermerken. Heute brauchen Kinder ab ihrer Geburt einen eigenen Kinderausweis aus dem Bürgerbüro. Aber welchen?

Diese drei Möglichkeiten gibt es:

  • Kinderpersonalausweis
  • Kinderreisepass
  • elektronischer Reisepass (ePass)

Wofür brauchst du welchen Kinderausweis?

Eigentlich haben alle Kinderausweise den gleichen Nutzen. Du brauchst sie immer dann, wenn du mit deinem Kind in ein Land außerhalb Deutschlands reist. Kinder unter 16 Jahren brauchen innerhalb Deutschlands kein Ausweisdokument. Danach greift auch für sie die Ausweispflicht.

Welche Unterlagen benötigst du für die Antragsstellung?

Voraussetzung für die Beantragung aller drei Kinderausweise ist zum einen, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat und zum anderen, dass es bei der Antragsstellung dabei ist. Das Antragsformular findest du in der Regel auf der Internetseite des zuständigen Einwohnermeldeamtes und kannst es bereits vor dem Vor-Ort-Termin ausfüllen.
 
Für die Beantragung eines Kinderausweises benötigst du folgende Unterlagen für die Vorsprache:

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (hier kommt ihr zur Passbild-Schablone für Kinder),
  • die Geburtsurkunde des Kindes,
  • den alten Kinderausweis, falls vorhanden.

Bei Kindern unter 16 Jahren sind zusätzlich immer die Ausweise aller Sorgeberechtigten im Original und ein Lichtbild vorzulegen. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragsstellung nicht vor Ort sein, benötigt der andere Sorgeberechtigte eine schriftliche Einverständniserklärung. Dieses Formular für die sogenannte Zustimmungserklärung findest du auf der Seite deines zuständigen Einwohnermeldeamts. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so muss er dies auf der Behörde nachweisen. Kinder über zehn Jahren unterschreiben ihren Kinderausweis selbst.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Ein Kinderreisepass wird direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Dort werden die Personalien und ein Scan des Fotos auf einen Aufkleber gedruckt und kommen dann in einen leeren Kinderreisepass. Bei einer Verlängerung wird der aktuellere Aufkleber einfach auf die nächste Doppelseite in diesem Pass eingeklebt. Hier kannst du also direkt mit deinem Ausweisdokument aus der Behörde gehen. Bei einem Kinderpersonalausweis musst du dich in der Regel um die zwei bis vier Wochen gedulden, bis du ihn in den Händen hältst.
 
Am längsten warten musst du auf einen regulären Reisepass beziehungsweise ePass für dein Kind. Er wird in der Bundesdruckerei hergestellt und die Bearbeitungszeit beträgt hier zwischen vier und sechs Wochen. In dringenden Fällen kannst du ein Express-Verfahren beantragen. Das kostet zusätzliche 32 Euro, aber dafür liegt der Pass nach nur drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.

Was kosten die verschiedenen Kinderausweise?

Am günstigsten ist der Kinderreisepass mit 13 Euro für die Erstausstellung. Eine Aktualisierung des Passes kostet sechs Euro. Mit 22,80 Euro liegt der Kinderpersonalausweis im Mittelfeld und am kostspieligsten ist der ePass mit 37,50 Euro. Sowohl der Kinderpersonalausweis als auch der reguläre Reisepass können nicht verlängert beziehungsweise aktualisiert werden.

Wie lange sind die Kinderausweise jeweils gültig?

Sowohl der reguläre Reisepass als auch der Kinderpersonalausweis sind jeweils für sechs Jahre gültig. Bis 2021 galt dies auch für den Kinderreisepass. Dies wurde zum 1. Januar 2021 geändert. Ab diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe haben nur noch eine maximale Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe können weiterhin innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Danach braucht es dann einen Kinderpersonalausweis oder einen regulären Reisepass.

Die verschiedenen Kinderausweise im Überblick

Kinderpersonalausweis 

Kinderreisepass    

Regulärer Reisepass / ePass                      

Ab welchem Alter?

ab Geburt
(regulär ab 16 Jahre)

ab Geburt
(bis maximal zwölf Jahre)

ab Geburt
(regulär ab zwölf Jahre)

Wer stellt den Antrag?

die Sorgeberechtigten in Anwesenheit ihres Babys / Kindes

die Erziehungsberechtigten in Anwesenheit ihres Babys / Kindes

die Sorgeberechtigten in Anwesenheit ihres Babys / Kindes

Beantragung bis Ausstellung

zwei bis vier Wochen

Ausstellung direkt bei Antragsstellung

vier bis sechs Wochen (Express-Ausstellung möglich gegen extra Kosten)

Kosten

22,80 Euro

13 Euro

37,50 Euro

Gültigkeitsdauer

sechs Jahre

ein Jahr ab Ausstellungsdatum (Verlängerungen bis zum zwölften Lebensjahr sind möglich)

sechs Jahre

Gilt in welchen Ländern?

in Ländern der EU und im Schengenraum

weltweit, mit einigen Einschränkungen (zum Beispiel für die USA wird ein Visum benötigt)

weltweit

Fazit zu den Ausweisdokumenten

Kinderreisepass:

  • Er ist das günstigste und am schnellsten ausgestellte Reisedokument für Kinder.
  • Allerdings ist seine Gültigkeitsdauer mit einem Jahr sehr kurz (auch wenn er verlängert werden kann; Stichwort: administrativer Aufwand und immer dran denken zu müssen, ihn vor Reisen rechtzeitig zu verlängern).

Kinderpersonalausweis:

  • Er ist recht unkompliziert und gilt für sechs Jahre.
  • Für Reisen innerhalb der EU und in Ländern des Schengener Abkommens reicht er völlig aus.

Regulärer Reisepass oder ePass:

  • Er lohnt sich vor allem für Familien, die viel reisen und das auch in ein Reiseland außerhalb Europas.
  • Er ist zum Beispiel sinnvoll, wenn man bei Antragsstellung bereits weiß, dass man eine Reise in die USA plant. Dort reicht der Kinderreisepass nämlich nicht aus und ein separates Visum ist notwendig. Mit einem regulären Reisepass fällt dieser Aufwand weg.

Quellen:

ELTERN

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