Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ab 1. Januar 2024 kann er nicht mehr beantragt werden. Ersetzt wird er durch den elektronischen Reisepass. Dieser hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden.
Grund für Abschaffung des Kinderreisepasses ist eingeschränkte Nutzbarkeit
Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter 12 Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden. Problematisch wird es beispielsweise, wenn man mit dem Kind in bestimmte Länder einreisen möchte. Da der Kinderreisepass keinen Speicherchip enthält, auf dem beispielsweise die Fingerabdrücke hinterlegt sind, verlangen einige Länder zusätzlich zum Kinderreisepass noch ein Visum. Das ist unter anderem in den USA und Australien der Fall.
So heißt es in der Begründung des nun beschlossenen Gesetzes. Gleichzeitig wird auch auf die höheren Gebühren verwiesen, die der Kinderreisepass bei der maximal fünfmaligen Verlängerung mit sich bringt. So kostet dieser bei Erstausstellung 13 Euro, jede Verlängerung 6 Euro. Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses hingegenliegen bis zu einem Alter von 24 Jahren bei 37,50 Euro. Dieser gilt sechs Jahre und ist damit im Vergleich günstiger. Allerdings nur, wenn der Reisepass nicht erneuert werden muss, was beispielsweise bei sehr kleinen Kindern durchaus der Fall sein könnte, die schnell aus ihrem Reisepass herauswachsen und somit noch vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums neue Ausweispapiere benötigen. Für die Beantragung gelten dann auch die Fristen für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente auch für Kinder. Der Reisepass kann nicht mehr direkt mitgenommen werden
Reform des Reisepasses soll rund 500 Mio. Euro sparen
Die neue Regelung soll den Verwaltungsaufwand seitens der Behörden verringern und so mit Hilfe weiterer Maßnahmen 491 Millionen Euro eingespart werden. Problematisch ist allerdings, dass es für Babys und Kleinkinder keine praktikable Lösung gibt, geeignete Passbilder anzufertigen, sowohl das, als auch die Veränderungen in den ersten Jahren bedeutet daher, dass häufiger neue Ausweisdokumente beantragt werden müssten.
Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In einer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer unter anderem gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Dies lehnte die Bundesregierung ab.
Quelle: Bundestag.de