
Starke-Familien-Gesetz Kinderzuschlag 2023: Was sich ändert und wem er zusteht
Das Starke-Familien-Gesetz soll – ganz dem Namen entsprechend, Familien weiter entlasten. Dies gilt auch für den Kinderzuschlag. Klick dich durch die Bilderstrecke und finde heraus, ob er dir zusteht und wie du ihn beantragen kannst.
Höhe des Kinderzuschlags
Der monatliche Höchstbetrag für den Kinderzuschlag wird 2023 von 209 Euro auf maximal 250 Euro pro Kind angehoben. Darin ist der 2022 eingeführte Sofortzuschlag enthalten. Ausgezahlt wird der Betrag an den Elternteil, der auch das Kindergeld überwiesen bekommt. Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine für 2023 findest du auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
