Ähnlich wie im vergangenen Jahr soll der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Der Elternteil, der auch das Kindergeld überwiesen bekommt, erhält dann also auch die Einmalzahlung von 150 Euro pro Kind. Der Bonus muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.
Bei Getrennten steht jedem Elternteil jeweils die Hälfte des Betrags zu. Dazu der Vorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Klaus Zimmer: „Bei getrennten Eltern erhält ein Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann dann die Hälfte der Kinderbonuszahlung von seinem Unterhalt abziehen.“
Und auch ähnlich wie im Jahr 2020: Zwar wird der Bonus für jedes Kind ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings könnte nach der Steuererklärung von Gutverdienern hier nicht mehr viel übrig bleiben. Konkret ist das der Fall ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von etwa 75.000 Euro brutto.
Corona-Pandemie Kinderbonus in Höhe von 150 Euro kommt im Mai

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Der neue Kinderbonus für Familien wurde offiziell beschlossen – diesmal in Höhe von 150 Euro pro Kind. Ausgezahlt wird er im Mai 2021 (Stand: 1.3.2021).