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Lächeln und winken Schwangerschaftsabbruch: 15 Frauen erzählen, wann und warum sie sich für eine Abtreibung entschieden.

Lächeln und winken: Schwangerschaftsabbruch: 15 Frauen erzählen, wann und warum sie sich für eine Abtreibung entschieden.
© LÄCHELN UND WINKEN
Triggerwarnung: Schwangerschaftsabbruch bzw. Abtreibung ist ein Tabuthema. Anke von LÄCHELN UND WINKEN hat unter ihren Leserinnen daher mal wieder Interview-Partner gesucht und auch gefunden, die bereit waren, anonym über ihre Entscheidung zu sprechen; ihre ganz persönliche Geschichte hinter ihrem Schwangerschaftsabbruch zu erzählen.

Ich bin dankbar. Dankbar dafür, dass ich mich noch nie in der Situation befunden habe, mich vielleicht gegen ein Kind entscheiden zu müssen. Dieses Glück haben nicht alle Frauen. Viel mehr als ich dachte, stehen irgendwann in ihrem Leben einmal vor dieser immer noch tabuisierten Entscheidung, einen Schwangerschaftsabbruch, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, und werden dann nicht nur mit der emotionalen Seite konfrontiert, sondern auch mit der rechtlichen. Denn so einfach, wie ich immer dachte, ist es auch in Deutschland nicht.

Die rechtliche Seite ist gar nicht so einfach

Eine meiner engsten Freundinnen, die ihr Jura-Studium mit dem Schwerpunkt Medizinrecht absolvierte, erklärte mir die Gesetzes-Lage zum Thema Schwangerschaftsabbruch inkl. der daraus resultierenden Folgen für Frauen so: „In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche RECHTSWIDRIG. Der Abbruch einer Schwangerschaft kann laut §218a StGB aber straffrei sein, wenn er unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen wird: Zwischen Befruchtung (also dem Tag der Empfängnis) und dem Eingriff dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein, was umgerechnet der 14. SSW entspricht. Außerdem muss der Eingriff von der Schwangeren verlangt werden und von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Des Weiteren muss die Schwangere eine Beratungseinrichtung aufsuchen und eine Schwangerschaftskonfliktberatung absolvieren. Dort erhält sie den sogenannten „Beratungsschein“. Und: Zwischen dem Erhalt des Beratungsscheines und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Hält die Schwangere sich an diese Auflagen, bleibt der Abbruch für sie und die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt straffrei. Ausnahmen bilden nur die medizinische Indikation und die kriminologische Indikation. Die medizinische Indikation belegt, dass die Schwangerschaft eine ernstzunehmende Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit der Frau bedeutet. Das kann zum Beispiel anzunehmen sein, wenn durch eine pränataldiagnostische Untersuchung rauskommt, dass mit einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung des ungeborenen Kindes zu rechnen ist. Ein Abbruch der Schwangerschaft ist dann auch über die 14. SSW möglich. Die kriminologische Indikation entbindet die Schwangere zwar von der Beratungspflicht, dennoch muss trotz dieser Indikation die Schwangerschaft innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis geschehen. Diese Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung entstanden ist oder die Schwangere das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

Außerdem fügte Maike noch an – und versuchte dabei extra neutral zu klingen, obwohl sie lieber persönlicher Stellung bezogen hätte ;): „Die Gesetzeslage stand in den vergangenen Jahren stärker in der Kritik. Zum einen, weil Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig bleiben (was viele gar nicht wissen) und viele darin eine Kriminalisierung des körperlichen Selbstbestimmungsrechts einer jeden Frau sehen. Zum anderen, weil die Beratungsregelung für einige impliziert, eine Frau sei nicht im Stande eine gut durchdachte Entscheidung ohne externe Beratung zu fällen, die dem Maßstab „verantwortlich und gewissenhaft“ genüge.“

Ich gestehe: Mir waren viele der aufgeführten Punkte nicht geläufig. Dabei ist auch all das wichtig zu wissen als Frau – nicht nur für sich selbst, sondern auch um im Fall der Fälle einer Freundin zur Seite stehen zu können.

Jedem Schwangerschaftsabbruch geht eine sehr persönliche Geschichte voraus

Abtreibung ist ein Tabuthema. Und wie bei allen Tabuthemen sorgt auch hier das Schweigen zum einen oftmals für mehr Schmerz bei jenen, die sich dennoch damit befassen müssen, weil sie allein mit ihrer Situation dastehen und ihre Entscheidung möglicherweise sogar geheim halten müssen – ein Leben lang. Zum anderen sorgt die Tabuisierung für gleichbleibende Unwissenheit bei allen anderen, was zur Folge hat, dass viele Frauen in Not ihre Optionen gar nicht kennen und nicht wissen, wohin und an wen sie sich am besten zuerst wenden sollen.

Auf Facebook fragte ich in einem Post nach potenziellen Interview-Partnerinnen, um einen ersten Schritt zu wagen, Schwangerschaftsabbruch zu einem Thema zu machen, über das wir Mütter sprechen können.

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