In Hessen ist das so geregelt:
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hier mal ein Auszug:
"Gemäß der Hessischen Verfassung sind Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte in Hessen haben, schulpflichtig. Genauere Ausführungen finden sich im Hessischen Schulgesetz (HSchG). Die Schulpflicht dauert in der Regel neun Jahre; für Jugendliche, die danach weder eine Ausbildung beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr, in dem entweder die Sekundarstufe I einer allgemein bildenden Schule oder eine berufliche Vollzeitschule besucht werden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht und mit Eintritt in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis."