*fuck*
Männe kam gestern von der Arbeit nach hause. Er wollte grade einparken als die Zivilschmiere ihn rausgezogen hat. Also quasi 10 Meter vor der Haustür entfernt.
Dann das Typische mit "haben sie getrunken ? Drogen ? blablubb, Füherschein und Fahrzeugpapiere."
Dem Herrn Polizisten gefiel mein Mann wohl nicht, jedenfalls machten sie einen Pupillentest wegen geröteter Augen und der Pupillentest fiel angeblich nicht gut aus.
(ich habe zu hause auch mal reingeleuchtet weil der Polizist behauptet hat das die Pupillen nicht reagieren würden , und bei mir haben sie sehr wohl auf Lichteinfluss mit Taschenlampe reagiert)
Jedenfall musste er dann das Komplettprogramm abliefern.
30 Sekundentest und Nasenspitze und Kopf in den Nacken.
War auch soweit ok, aber trotzdem sollte er einen Drogenschnelltest machen.
Auf den Hinweis das er das doch hier zu hause machen könnte, kam nur "das ist zu weit weg "![]()
(10 Meter vor unserer Einfahrt)
Naja, zum Glück haben sie sich drauf eingelassen das er in unserer Garage in den Becher pinkeln konnte.
Peinlicher geht es ja wohl auch nicht hier vor allen die man kennt und wo man wohnt
Jedenfalls war der Test wie zu erwarten negativ.
Der Polizist konnte es kaum glauben und leuchtete extra den Teststreifen nochmal mit der Taschenlampe von hinten an, ob da nicht doch ein leichter Streifen zu sehen wäre
"Ja sie haben so rote Augen "
Mein Mann sagte nur das er grade 10 Stunden Arbeit hinter sich hat und müde ist
Ist ja wohl normal das man da müde aus der Wäsche schaut .
So , dann gab es noch ne Abfrage ob gegen meinen Mann was vorliegt. Natürlich auch negativ. (das hörte mein Mann als er neben dem Wagen stand ) Nicht vorbestraft und nix ...
Na sowas....
In der Garage standen 2 Motorräder und ein Roller nebst diversen Fahrräder (die ich immer mal bei Ebay reinsetzen wollte von Kind )
Fand der Polizist wohl komisch und befragte Männe dann zum Nummerschild des einen Krads. Angeblich zu klein und wo er das her hätte :rolleyes:
Boooh vom Straßenverkehrsamt.... :rolleyes:
Ja nee das wäre zu klein
Nein ist es NICHT. Das sind die neuen normalen Dinger die man vom Straßenverkehrsamt kriegt !
Wer keine Ahnung hat..... (hat er natürlich nicht gesagt, aber gedacht )
damit gab der Polizist sich dann zufrieden soweit...
So , wer es bis hier her geschafft hat kriegt erstmal einen Kaffee und n keks :)
Jedenfalls war es echt so als wollten die partout was finden...
Auslöser für ihr Misstrauen war wohl... und nun kommen wir zum Anfang und meiner Frage dazu...
Mein Mann hat immer ein Messer bei sich.
das dient ihm in allen Lebenslagen als Werkzeug, nüscht weiter.
Als er nun in die Kontrolle kam, nahm er es vom Gürtel und legte es offensichtlich, damit es gar nciht erst zu Missverständnissen kommen kann, auf das Armaturenbrett.
Nicht das die beim Aussteigen denken er wolle sie angreifen oder sowas.
War soweit ja eigentlich nur logisch und gut gedacht...
Blöd nur, das sich wohl das Waffengesetz verschärftt hat
Als ich ihm das Teil schenkte (zum geburtstag vor 2 Jahren) fragte ich extra nach ob das verboten wäre zu tragen.
nein, weil Klingenlänge unter 12 cm und kein Springmesser.
Tja... Das Ding heißt aber wohl Einhandmesser weil es mit einer Hand zu öffnen geht.
Steht so auf dem Zettel den wir nun von der polizei haben .
Beschlagnahme verstoß gegen das Waffengesetz
Dann angekreuzt bei "Anordnung " und bei "weil Gefahr im Verzuge bestand"
Gefahr ? von meinen Mann aus ?
der OHNE das Messer ausgestiegen ist ?
Desweiteren angekreuzt bei "verfolgung von Ordnungswidrigkeiten "
Und " Beschlagnahme ...der Einziehung oder dem Verfall oder Rückgewinnungshilfe unterliegen " (den Satz schnalle ich GAR nicht , was heißt das ?)
Er fragte was da auf ihn zukommt und was das wohl kosten wird ?
Ja das wüsste sie (die beamtin) nicht.
Erst der beamte der keine Ahnung von Nummernschildern hat und dann eine Beamtin die nicht sagen kann was es kostet ein Messer bei sich zu haben ?
Na ja, jedenfalls hat mein mann das Beschlagnahmeprotokoll nicht unterschrieben.
Sie haben es ihm freigestellt und er hat es nicht unterschrieben.
So nun meine Frage, kriegen wir das wieder ?
Er hat es ja im grunden NICHT mit geführt sondern ist extra OHNE ausgestiegen.
Der besitz an sich ist nämlich NICHT verboten.
Und das "weil Gefahr im Verzuge bestand" stimmt ja auch nicht.
Ich werde heute Nachmittag mal beim Rechtsanwalt anrufen um eine erste Einschätzung zu bekommen.
Wir haben natürlich wenig Lust auf eine saftige Geldstrafe oder schlimmer noch einen Eintrag ins Führungszeugnis.
Bei der nächsten Kontrolle steht ja sonst bei denen was von Verstoß gegen das Waffengesetz und somit wäre man ja schon als "Verbrecher" abgestempelt.
Im Internet fand ich bisher nur das es erlaubt ist wenn man Hobbies nachgeht wo klar ist das man es als Werkzeug hat.
Unter anderen bei Anglern und Mottorradfahrern und Landwirtschaft, Camping ect...
Boh ey....
Die sollten sich echt lieber um Wichtiges kümmern. *vormichhinschimpf*
Habt ihr ne Ahnung was da auf uns zukommt ?