wenn beide verdienen.
Werden die gemeinsam berechnet und haben dann die Freigrenze von 1 Person und 4 Unterhaltspflichtigen oder werden die getrennt gesehen und haben jeweils 1 Person und 3 Unterhaltspflichtige und die dann zur hälfte oder volll?
wenn beide verdienen.
Werden die gemeinsam berechnet und haben dann die Freigrenze von 1 Person und 4 Unterhaltspflichtigen oder werden die getrennt gesehen und haben jeweils 1 Person und 3 Unterhaltspflichtige und die dann zur hälfte oder volll?
Und dann zählt 1 Person + 4 Unterhalspflichtige oder sehe ich doch richtig?
Gestern hat einer Behauptet (war schon gut angeschickert) er zahlt jetzt nichts mehr und läßt sich dann Pfänden dann hätte er mehr Geld wie wenn er seine Schulden jetzt zahlt, da er und seine Frau getrennt berechnet würden und das Kindergeld ja auch nicht Pfändbar sei und somit hätte er dann 5000 Euro ca. zur freien Verfügung, konnten ich mir jetzt aber nicht vorstellen weil da würden das ja viele machen.
Also ist es doch so 1 Person 4 Unterhalstspflichtige und Kindergeld ist ja wohl auch egal wenn er weit über der Pfändungsgrenze ist oder?
Ich nehme an, du sprichst von einer Lohnpfändung?
Bei der Lohnpfändung kann die Personaltante nicht wissen, was der Ehepartner verdient. Sie hat nur einen Pfändungsbeschluss oder eine Abtretungserklärung vom Gläubiger zu liegen und kennt die unterhaltsberechtigten Personen (gem. Steuerkarte bzw. Geburtsurkunde der Kinder. Wie eine unterhaltsberechtigte Ehefrau nachgewiesen wird, weiß ich grad nicht, so einen Fall hatte ich noch nicht)
Ob die Ehefrau mit den Vertrag unterschrieben hat, ist der Lohnbuchhaltung des Mannes egal. Sie geht vom Netto, was sich nach Berücksichtigung des Pfändungsfreibetrags + Zusatzbeträge für die unterhaltsberechtigten Personen ergibt, aus und führt die errechneten Beträge ab.
Wenn beide Ehepartner Schuldner der Forderung sind und beide Einkommen haben, geht es bei der Ehefrau genauso zu.
Das Kindergeld ist für die Kinder da und spielt bei Lohnpfändungen keine Rolle.
Bei 3 Kindern ist der Abzug vom Lohn relativ gering (sofern das Einkommen sich bei beiden im Mittelfeld bewegt).
Edit: die Kinder zählen bei beiden voll. Beide sind ja zum Unterhalt verpflichtet (bar oder unbar) und deshalb wird da auch bei den Freigrenzen nichts halbiert