
Zitat von
-Astro-
Also: ich habe ein Kleiderpaket versteigert. Darin nur Markensachen für Mädchen. Alles sehr sauber, gut erhalten. Ich habe dennoch natürlich "gebraucht" angegeben und schrieb, dass an manchen Kleidungsstücken leichte Gebrauchsspuren sichtbar sind. Das Paket mit insgesamt 30 Teilen ging für 40,00€ raus.
Unter meinem Angebot stand, wie immer: Privatauktion, keine Rücknahme.
Einige Tage nach Versenden kam eine Nachricht: "Meine kleine Prinzessin zieht solch verwaschene Sachen echt nicht an, sie hat direkt gesagt, das alles sei nicht ihr Geschmack."- ich habe das gepflegt ignoriert.
Zwei Tage später eine Nachricht und ein eröffneter Fall: "Da sie beratungsresistent sind und alle Kleider total dreckig sind (aha, nun auch das?!?), habe ich den Fall eröffnet".
ich habe das dann an den Ebaykundenservice weitergegeben, mit Bitte um Pfüfung. DIe Sachen waren wirklich absolut sauber und sehr gut in Schuss. Die Frau wollte anscheinend Neuware, ihr gefiel das Zeug nicht (aber es waren Fotos davon eingestellt) und sie hat sich einfach an der Definition "guter Zustand" aufgehangen, der in ihren Augen bedeutet, dass die Ware nicht getragen sein darf, was ich aber mit "gebraucht" deklariert habe.
nun hat der Kundenservice entschieden, dass sie das Paket zurücksenden darf u ich das Geld zurückgebe. Ich frage hier mal in die Runde: Auf welcher Grundlage entscheiden die sowas? Haben die die Klamotten gesehen? Ist mit sowas nicht das gesamte Ebaykonzept lahmgelegt? Da kann ja jeder kommen und meine, dass er sich ber den Artikel anders vorgestellt hat.
Ganz ehrlich, ich koche und überlege ernsthaft, einen Anwalt einzuschalten, weil ich auf dieser Grundlage doch gar nicht mehr wagen kann, etwas SUBJEKTIV zu beschreiben, weil mein Gegenüber dann mittels eines eröffneten Falls doch alle Gewalt in Händen hält.
Was würdet Ihr tun? Habt Ihr sowas schonmal erlebt?