Meiner Mutter wurde vor Erteilung der Pflegestufe ein Pflegebett verordnet. Es wurde Anfang Juni geliefert. Als Vorsorgebevollmächtigte habe ich unterschrieben, dass wir für "die entstandenen Kosten aufkommen, für den Fall, dass die Krankenkasse eine Übernahme ablehnt". Soweit so gut.
Meiner Mutter wurde inzwischen Pflegestufe 1 zugeteilt und die Kosten für das Bett wurden (trotz Widerspruchs) abgelehnt. Daraufhin bekamen wir die Rechnung des Sanitätshauses über "eine Vergütungspauschale für 2 Jahre". Meiner Mutter geht es zum Glück inzwischen besser und wir möchten das Bett zurückgeben. Für die bislang entstandenen Kosten kommen wir natürlich auf. Das Sanitätshaus besteht aber auf Zahlung dieser Zwei-Jahres-Pauschale (über 500,00 €). Darüber hat uns aber bei Lieferung des Bettes niemand informiert und ich sehe das auch gar nicht ein...
Muss ich das wirklich bezahlen?? Wörtlich habe ich unterschrieben:
"Sollte die KK das gelieferte Hilfsmittel nicht genehmigen, kommen Sie für die entstandenen Kosten auf. Dies bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift."
Mehr steht da nicht. Ich schwöre. Klarer Fall, finde ich: Rechnung an uns über entstandene Kosten durch Nutzung des Bettes von Juni bis meinetwegen noch Ende des Jahres - aber für 2 Jahre??? Warum??? Müssen wir das wirklich zahlen? Kennt sich da jemand von Euch aus?
LG
Ini