Ja, und? Trotzdem hat derjenige mehr Geld, wie ein ALGII Empfänger und nicht so, wie du behauptest umgekehrt.
Abgesehen davon, haben schon mehr Leute angemerkt, das diese Stundenzahl alleine schon rein rechtlich nicht hinkommen kann.
Diese Person bekommt doch sehr wahrscheinlich nur ergänzendes ALGII, weil ein Frau und Kinder mitzuversorgen sind.
Geändert von _phantomias_ (15.04.2013 um 13:30 Uhr)
Zu Hamburg habe ich jetzt nichts gefunden, aber den Manteltarifvertrag für das Wachgewerbe in Niedersachsen.
§ 6 Arbeitszeit
1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden.
Sprich, wenn 12 Stunden-Schichten, dann keine 5 Tage Woche.
Ist die Regelung in Hamburg so völlig anders?
Wie sieht es mit Fortbildungen aus? Wachmann ist ja nun kein Job für den man ein Studium braucht. Bei uns im Betrieb sitzen die Nachts rum und schauen Fernsehen. Ich denke das ist ein Job den man schleunigst gegen einen qualifizierteren los werden sollte, nur so kommt man aus der Hartz IV- Falle, nicht dadurch das arbeitenden, Steuer zahlenden Müttern das Elterngeld gestrichen wird.