Nein, die 1.800 € bekommt nicht jeder. Das Elterngeld ist einkommensabhängig und auf 1.800 € maximal gedeckelt. Die Kappungsgrenze ist bei einem Nettoeinkommen von ca. 2.800 € erreicht. Also. Wo ist grenzenlos?
Warum sollte das Einkommen des Partners angerechnet werden? Es ist Ersatz für ein wegfallendes Einkommen.
Hartz IV ist leider eine ganz andere Baustelle.