Strenggenommen hast Du recht. Wahrscheinlich wäre „individuell zu beurteilender Einzelfall“ eleganter.
Hintergrund ist, dass die Krankenkassen in sehr vielen Fällen Einzelfallentscheidungen treffen können und sich nicht sehr um die gesetzlichen Vorgaben (auf die sie sich ja gerne berufen) scheren müssen. Da ist das richtige Stichwort an der richtigen Stelle manchmal nützlich.