Bei mir ging es...
Ich bin in der PKV und Beihilfe.... erst Amtsarzt, dann Genehmigung Beihilfe, PKV hat sich der Beihilfe angeschlossen
Dann hab ich über den KiA einen Antrag fürs Kind bei der GKV (Barmer) gestellt. Die Sachbearbeiterin musste nur "suchen", wie wir das am besten beantragen. Im Endeffekt hab ich nen Antrag für eine Vater-Kind-Kur ausgefüllt (ohne Vater), wurde vom Papa unterschrieben und meine Bewilligung von Beihilfe und PKV musste ich denen schicken. Genehmigung war dann eigentlich schnell durch.
Kurhaus hatte ich mir im Vorfeld selbst ausgesucht und wurde ins Attest vom Amtsarzt und in den Antrag vom KiA aufgenommen.
LG, _Gallina_ mit C (12/09), M (07/12) und E (03/14)
"Es ist gefährlich, über einen Witz zu lachen. Man bekommt ihn dann immer wieder zu hören."
Danny Kaye
Mir ist noch etwas eingefallen: Auch, wenn dein Kind in der GKV ist, ist es beihilfeberechtigt. Wenn du also in eine Einrichtung willst, die die GKV nicht zahlt, bekommst du aber trotzdem die Beihilfe für das Kind, nur auf dem Teil, den eigentlich die PKV zahlt, und dem Eigenanteil bleibst du dann sitzen.
LG, _Gallina_ mit C (12/09), M (07/12) und E (03/14)