
Zitat von
zweiflerin
Das ist so. GKV-Familienmitglieder sind bis zu einer Einkommensgrenze von 18.000€ beihilfeberechtigt (Einkommensgrenze ist aber je nach Bundesland unterschiedlich).
Ich habe z.B. früher Zähne und Brille über die Beihilfe meines Mannes bezuschussen lassen (70% Beihilfeberechtigt).
Mein Sohn, der jetzt durch seine Ausbildung auch in der GKV ist, hat auch seine Brille Beihilfe-bezuschusst.