Fall 1
Wenn jemand eine Wohnung kündigt, sagen wir am 7.2., und der Text lautet:
Sehr geehrte/r Herr/Frau Vermieter/in
Hiermit kündige ich meine Wohnung in der Blablastrasse.
Unterschrift
1) Ist diese Kündigung ohne Datum rechtens?
Ja (Datum 7.2. steht drauf, Vermieter/in gibt an, die Kündigung erhalten zu haben
wann ? auch am 07.02.?)
2) Gilt als Kündigungsdatum dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (in dem Fall also der 31.5.)
Ja oder muss der Mieter ein Datum reinschreiben und die KÜndigung ist eigentlich unwirksam?
Nein, siehe Frage 1
Wenn der/die Vermieter/in dann nochmal eine Kündigung mit Datum nachfordert und diese erst am 10.5. erfolgt, da der neue Vermieter erst so kurzfristig ein Datum genannt hat (gleicher Text aber eben Datum 31.5. dabei)...
3) ist dann diese Kündigung vom bisherigen Vermieter anfechtbar, weil dies ja die erste korrekte Kündigung ist und er hätte Anrecht, das Mietverhältnis bis 31.8. aufrecht zu erhalten?
Nein
Fall 2
Wenn die Wohnung am 27.5. geräumt wird, aber von Mieterseite darum gebeten wird, die Übergabe erst am 2.6. zu machen, dabei aber angeboten wird, diese ggf. auch früher zu machen, wenn er das möchte...
4) Kann er dann noch (einen Teil) der Monatsmiete für den Juni verlangen?
Kommt drauf an. Wie die frühere / rechtzeitige Rückgabe angeboten wurde.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass deswegen geklagt wird.
Würde aber auch keinem Mieter raten zu klagen, wenn die 2 Tage einbehalten werden.
Es geht nicht um meine Wohnung. Und es ist auch schon gelaufen. Aber ich habe irgendwie das komische Gefühl, da wurde der Mieter übers Ohr gehauen. Wer kennt sich da aus und kann mir das komische Gefühl nehmen? Bestätigt haben möchte ich es lieber nicht.
