Müssen da beide zustimmen?
Fall: Kind musste wegen Sitzenbleibens die Schule wechseln. Obwohl das Kind regelmäßigen Umgang hatte, wurden beide Tatsachen verschwiegen. Müsste nicht die Schule beide Unterschriften einfordern?
Müssen da beide zustimmen?
Fall: Kind musste wegen Sitzenbleibens die Schule wechseln. Obwohl das Kind regelmäßigen Umgang hatte, wurden beide Tatsachen verschwiegen. Müsste nicht die Schule beide Unterschriften einfordern?
Silm
Es ist doch nicht Sache der Schule, bei einem Rosenkrieg allen Beteiligten hinterherzurennen!
Die Schule wendet sich an dasjenige Elternteil, das üblicherweise im Kontakt zur Schule steht. Das können auch beide, sofern sorgeberechtigt, dann gibt die Schule auch Beiden Auskunft. Eine doppelte Bringschuld gibt es nicht.