Der Sohn bekam von einer Freundin ein Päckchen aus den USA. Heute kam ein ein Schreiben, vom Zoll, dass er dafür 28,50 zahlen soll. Warum ist das so? Es sind nur ein paar Süßigkeiten drin.
Der Sohn bekam von einer Freundin ein Päckchen aus den USA. Heute kam ein ein Schreiben, vom Zoll, dass er dafür 28,50 zahlen soll. Warum ist das so? Es sind nur ein paar Süßigkeiten drin.
Wenn die Süßigkeiten mit Zöllen belegt sind, muss man die halt zahlen. Bin ich mal bei nem simplen T-Shirt drauf reingefallen. Irgendwo bei der WTO gibts irgendwo ne komplette Liste, welche Produkte mit welchen Zöllen belegt sind. Da stehen mit Sicherheit auch Cerealien und Kakao drauf...man kann aber auch die Herren com Zoll fragen, die erklären das nachvollziehbar.
Edit: hier http://trade.ec.europa.eu/doclib/doc...doc_156909.pdf
www.zoll.de
Andrea
Innerhalb von 7 Kalendertagennach Ausstellung der Benachrichtigung
Auch schön, wenn der Brief alleine 7 Tage braucht![]()
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Ich habe keine Freunde
Ich habe eine ausgewählte Sammlung an Irren
Und ich liebe jeden Einzelnen von ihnen.
Das ist die Postverzollung:
In einigen Fällen berechnet die Deutsche Post eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro für ausländische, zollpflichtige Pakete.
[Einschub von mir: Auch Geschenkpakete aus den USA werden vom Zoll geprüft. Ab einem WErt von 45 Euro nämlich fallen Zoll und Steuern an.]
Diese Gebühr betrifft die sogenannte Postverzollung.
Wenn ein zollpflichtiges Paket vom Absender nicht deklariert wurde oder mit einem falschen Wert oder falscher Inhaltsangabe deklariert wurde (vgl. Zollinhaltserklärung), dann fordert der deutsche Zoll vom Empfänger Unterlagen an, aus denen Produktbezeichnung und Kaufbetrag hervorgehen. Also z.B. ein Paypal-Zahlungsbeleg oder eine Rechnung, sofern der Absender ein professioneller Versandhändler ist.
Diese Unterlagen muss der Empfänger beim Zoll vorlegen; entweder persönlich oder per E-Mail. Werden die Unterlagen per E-Mail eingereicht, berechnet die Deutsche Post 28,50 Euro Gebühr für diese sogenannte Postverzollung. Denn die Deutsche Post übernimmt für den Empfänger den Service, das Paket mitsamt der Unterlagen dem Zoll vorzulegen. Wenn der Empfänger selber beim Zoll erscheint, wird die Postverzollungs-Gebühr nicht berechnet. Der Empfänger muss aber trotzdem die Zollgebühren (Einfuhrumsatzsteuer) beim Zollamt bezahlen, sonst wird das Paket nicht herausgegeben.
Der Empfänger wird mit einem Schreiben darüber informiert, falls er ein Paket beim Zollamt in seiner Nähe abholen soll. Dieses Schreiben muss unbedingt zum Zoll mitgebracht werden, weil darin eine sogenannte PÜB-Nummer enthalten ist (Paketübergabe-Nummer). Nur mit der PÜB-Nummer kann der Zoll das Paket im Lager heraussuchen. Anhand der DHL-Sendungsnummer ist das nicht möglich.
Wichtig zu wissen: Wenn die Postverzollung in Anspruch genommen wird, decken die 28,50 Euro nicht die Zollgebühren ab. Die 28,50 Euro kommen auf die Zollgebühren obendrauf. Kassiert wird der Gesamtbetrag, wenn der DHL-Zusteller dem Empfänger das Paket nach Hause bringt. Dies erfolgt nach Abschluss der Postverzollung.
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Das Böse sind falsche Entscheidungen.