
Zitat von
Froschn
Es ist ein bisschen kompliziert, drum versuche ich es aufzudröseln:
Paar mit zwei Kindern, geschieden, gemeinsames Sorgerecht.
Er zieht 2015 aus, zieht 2016 in ein anderes Bundesland, lebt mittlerweile in 300 km Entfernung.
Sie plant Umzug ca. 30 km weit von der ehemals gemeinsamen Wohnung, was aufgrund der geographischen Lage noch zusätzlich 30 km Entfernung zum Vater bedeuten.
Nun die Frage: Inwieweit wird da das Einverständnis des Vaters benötigt? Kann er aufgrund der größeren Entfernung dagegen argumentieren oder hat er dieses Argument mit dem eigenen Wegzug quasi "verwirkt"?