Re: Wenn ich "medikamentös und narkosefrei" lese, dann MUSS ich zugreifen!

Zitat von
WATERPROOF
Mal ganz nüchtern betrachtet:
1. Es gibt ein Gesetz, in dem Fall das Werbeverbot für Abtreibung.
2. Es gibt eine Staatsanwaltschaft, die ermitteln und das verfolgen muss, wenn es angezeigt wird.
3. Es gibt ein Gericht, das ein Urteil spricht.
Alle tun ihren Job, nicht mehr und nicht weniger.
1. ist ein politisches Theme. Weil die Legislative macht die Gesetze.
4. Es gibt offensichtlich Ärzte, die sind sich ihrer so sicher, dass sie das auf ihrer Homepage posten. Das ist schlichtweg und ergreifend dämlich, also öffentlich eine Straftat zu begehen. Versteh ich nicht.
Ob man für eine Abtreibung "werben" darf, da bin ich persönlich unschlüssig. Aber es ist halt einfach verboten, genauso wie es verboten ist, für einen Auftragmord öffentlich zu werben. Sorry für den etwas komischen Vergleich, mir geht es nicht um die Art der STraftat, sondern und die Denkweise der Justiz.
Ist es Werbung oder Information, eine bestimmte Art des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten und das öffentlich zu machen? Ich tendiere zu Information.
Vertrauen ist der Wille, sich verletzlich zu zeigen. (Osterloh/Weibel)