Wenn es um wirklich was geht (Fahrverbot, Punkte, Führerschein) kommt erst der Anhörungsbogen und (in der Regel) nicht sofort ein Bescheid.
Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht - das darfst du nicht mit einem Recht zu Lügen verwechseln. Wenn du was schreibst, muss es die Wahrheit sein. Wenn du lügst, kann das ziemlich übel werden.
Sollte doch sofort ein Bescheid kommen, der versehentlich falsch ist. (Normalerweise schaut sich da jemand schon das Bild an, aber wo gearbeitet wird können auch Fehler passieren.) Kann es dir natürlich passieren, dass du den Wisch übersiehst und er rechtskräftig wird. Dann wird sicher keiner weiter ermitteln. Aber dann hast du den Eintrag an der Backe.