Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben
- Alexander von Humboldt -
Bei uns gilt eigentlich, dass maximal fünf Urlaubstage und möglichst nicht mehr als zehn Überstunden mit ins neue Jahr genommen werden dürfen. Nun war aber in diesem Jahr alles anders, weil wir monatelang mit extrem wenig Personal gearbeitet haben und dadurch bei den Teilzeitkräften sehr viele Überstunden angefallen sind. Bei mir sind es gerade etwa 170 Überstunden und 23 Urlaubstage - und es würde meine Einsatzbereitschaft erheblich beeinflussen, wenn davon irgendwas einfach so gekappt würde.
Bei uns:
Resturlaub kann bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden, Mehrarbeitsstunden werden einmal jährlich an einem bestimmten Tag auf 40 Stunden gekappt und Überstunden sollen abgebaut werden. Falls das nicht möglich ist, können sie ausgezahlt werden. Auf alles haben die Vorgesetzten zu achten.
Ich finde die Regelungen sehr gut - insbesondere das wir den ganzen Resturlaub mitnehmen können. Das gibt einem echt mehr Flexibilität und fühlt sich für ev. Notfälle besser an.
Hier im Faden habe ich den Eindruck dass Mehrarbeitsstunden und Überstunden etwas durcheinander geraten.
Mehrarbeitsstunden fallen an wenn Du mehr als Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit arbeitest - im Regelfall landen sie dann auf einem Arbeitszeitkonto. Sie sind also ein Element der flexibleren AZ-Gestaltung.
Überstunden müssen - im öD zumindest - formal mit einem bestimmten Grund angeordnet werden, sind mitbestimmungspflichtig und können finanziell abgegolten werden, wenn sie nicht in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden können.
Bei uns hieße das Überstunden (bei dir Mehrarbeitsstunden) und angeordnete Überstunden (Überstunden). Praktisch gibt es diese Aufteilung aber nicht und auch kein Arbeitszeitkonto, wie auch, es gibt ja keine Zeiterfassung. Man kann sich Überstunden (es werden bei uns keine angeordnet, das entscheidet jeder selbst) aber auch auszahlen lassen, wenn man Geld dafür haben möchte. Überstunden verfallen aber auch nie.
So ist das bei uns - im öffentlichen Dienst.
Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben
- Alexander von Humboldt -
Ich kenne die Definition so:
Mehrarbeitsstunden sind die Stunden, die eine Teilzeitkraft bis zur normalen vollen Arbeitszeit leistet.
Also zum Beispiel leistet jemand, der 30 Stunden hat, 9 Stunden MA, wenn branchenüblich 39 Stunden Vollzeit sind.
Arbeitet er 40 Stunden, hat er zusätzlich 1 Überstunde.
Insgesamt, bei durchschnittlichen Wichenarbeitszeiten, entstehen Mehrarbeitsstunden bzw Überstunden eh erst, wenn sie nicht bis zum Ende der Folgewoche nach Entstehen durch Freizeit ausgeglichen wurden.
Es gibt also genug, was munter durcheinander geworfen werden kann![]()
Ich habe gerade was anderes dazu gefunden. Demnach sind Mehrarbeitsstunden diejenigen, die das gesetzlich Erlaubte überschreiten und Überstunden das, was mehr ist als das, was im Arbeitsvertrag steht (betriebsrat.com).
Bei uns ist der Unterschied in der Praxis relativ irrelevant, weil wir dann länger bleiben, wenn so richtig Not am Mann ist und es handfeste Gründe gibt.
Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben
- Alexander von Humboldt -
Bei uns mischt sich das tatsächlich. Ich kann mit meinen Arbeitsstunden "pendeln", was ja dann Mehrarbeitsstunden sins nach dieser Definition. Aber diese Stunden kann ich mir auch "als Überstunden" auszahlen lassen wenn ich möchte.
Grundsätzlich sind wir gehalten überstunden bis Ende des Jahres zu reduzieren. Was nicht klappt geht mit ins nächste Jahr.
Resturlaubstage darf nur als anhängender Urlaub ins neue Jahr genommen werden (zb 23.12. Bis 5.1.) auf Antrag auch bis ende März, ist aber sehr ungerne gesehen.