Beim jetzigen Arbeitgeber: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, von daher nicht relevant. Urlaub muss bis zum 31. März genommen werden, sonst verfällt er (passiert aber nie, also mir nicht).
Beim neuen AG (ab Januar): Überstunden werden abgefeiert oder ausbezahlt, ab einer gewissen Anzahl (ich weiß nicht mehr wie viele) erfolgt (wenn ich das richtig im Kopf habe) automatisch eine Auszahlung.
Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben
- Alexander von Humboldt -
Das ist bei uns geändert worden, auch als TZ-Kraft mache ich Überstunden, zB dann, wenn ich im Krankheitsfall einspringe. Die alte Regelung fand ich ungerecht. Mehrarbeit haben wir trotzdem.
Das hier zu differenzieren war nicht nötig, weil egal welche Stunden, diese irgendwann ausbezahlt werden (dieses Jahr gab es einen Stichtag)
Bei uns achtet jeder selber drauf bzw. ist es bei jedem AN individuell geregelt.
Ich werde am Ende meines Arbeitsjahres heuer etwas mehr als einen Jahresurlaub auf meinem Urlaubskonto haben. Und dann kommt der Urlaubsanspruch für das neue Arbeitsjahr dazu. Ich habe aber eine Vereinbarung, dass der Urlaubsanspruch nicht verjährt.
Ich habe aber auch Kolleginnen, die ihren Urlaub immer komplett aufbrauchen.
Ich bekomme meine Überstunden bezahlt. Andere nehmen Zeitausgleich.
Auch eine spannende Definition. Bei uns ist eben der wesentliche Unterschied dass das Eine (also Meh- oder Minderarbeit) ein Teil der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ist, bei dem man selbstbestimmten ist und damit auch selbst entscheidet, wie man seine Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen verteilt. Dabei geht es u.a. um den Ausgleich von Arbeitsspitzen. Überstunden macht man nicht notwendigerweise freiwillig, dafür müssen sie aber auch angeordnet, klar begründet und zeitlich begrenzt werden. Zum Beispiel für ein Projekt, eine Veranstaltung, eine Messe, ... . Und da kann ich auch als Vorgesetzte den Zeitpunkt bestimmen.