Habe ich irgendwo geschrieben, dass das Kind Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss wenn sie sich mit dem Hauptwohnsitz ummeldet?Wüsste nicht wo. Ich habe eingangs nur gefragt WER den Mietvertrag unterschrieben hat und drauf hingewiesen WANN HIER Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden muss.
Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe melde ich doch nicht automatisch eine Zweitwohnung an. Wenn ich die Wohnung untervermiete bin ich raus. Ich kenne einige Leute, die das so machen, weil sie einen günstigen Mietvertrag haben, woanders arbeiten und leben und sich die Option offen halten, wieder nach Berlin in ihre alte Wohnung zurück zu können. Derzeit ist die Wohnung untervermietet und sie haben keinen Zweitwohnsitz in Berlin.
Bei deinen Schülern und den Eltern würde ich eher denken, dass die Eltern einen Zweitwohnsitz am Schulort der teilweise minderjährigen Kinder eventuell von den Steuern absetzen können. Oder der Vermieter keine Untervermietung zustimmt. Oder die Kinder ihren Hauptwohnsitz weiterhin bei den Eltern haben.
Wenn die Wohung komplett untervermietet wird, fällt ja auch das Argument mit dem hier fehlenden Wohnraum weg. Sie wird ja dann als Wohnraum genutzt.
Liebe Grüße
Matti![]()
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verhütungsfrei seit 03/06
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Ich gebe auf. Irgendwie scheint es zu schwer zu sein. Und immer wieder wird was argumentiert was gar nicht Thema oder in Frage gestellt ist.
Und nein, ich erlebe bei unseren Bewohnern nicht nur wenn sie hier ein- und ausziehen. ich bekomme auch heute mit wenn sie in eigene Wohnungen umziehen. Ob vom Verein, den Eltern gesponsert, selbst bezahlst, als Haupt- oder Zweitwohnsitz. Also bitte nicht immer unsinnig reduzieren.
Aber es scheint eh egal, ich habe Berlin als Beispiel genannt weil ich nicht weiß wie Hamburg das regelt. Sollte nur ein Hinweis an Cella sein was gegebenenfalls auf sie zu kommt. Aber das scheint inzwischen eh geklärt zu sein.
NEIN, das stimmt so nicht. Cella hat den Mietvertrag unterschrieben und ich gehe davon aus, dass der Vermieter weiß, dass die Tochter einzieht Er stellt dann ganz einfach eine Einzugsbescheinigung über den Einzug der Tochter aus. Damit geht die Tochter zum Amt und meldet entweder ihren Hauptwohnsitz an oder einen Zweiwohnsitz (wenns sie denn den 1. Wohnsitz bei der Mutter behalten möchte) Der Mietvertrag muss nirgend vorgezeigt werden und Cella muss sich auch nirgendwo anmelden. Sie wohnt ja auch gar nicht in der Wohnung, hat damit auch keinen Wohnsitz.
sieht z.B . auch hier: https://service.berlin.de/dienstleis...BCr%20bezahlen.
Voraussetzungen
Zweitwohnung in Berlin
Sie haben eine Wohnung in Berlin, die Sie nutzen oder die Ihnen zur Verfügung steht. Ihr Haupt-Wohnsitz ist nicht in dieser Wohnung.
Es ist egal, ob Ihnen diese Wohnung gehört oder ob Sie sie mieten oder kostenlos nutzen können.
Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern zum Beispiel an jemand anderen vermieten, müssen Sie keine Zweitwohnungsteuer dafür bezahlen.
Ich kann morgen berichten, wie es bei meiner Tochter gelaufen ist: Sie hat nämlich heute einen Termin in Berlin beim Einwohnermeldeamt und meldet sich um. Sie hat vom Vermieter die Bescheinigung des Einzugs bekommen, das ist notwendig für die Ummeldung sowie das entsprechende Formular und Perso und Geburtsurkunde mitgenommen. Sie muss sich vorher nicht abmelden, das passiert automatisch, wenn sie sich heute in Berlin neu anmeldet.
Einziger Unterschied zu Cella ist: sie hat den Mietvertrag selbst unterschrieben. Unsere Namen erscheinen da nicht.
Aber ich denke, dass es in Hamburg ähnlich ist. Aber vielleicht hat deine Tochter sich ja auch schon selbst informiert.
LG duplo 72 mit Tochter
Kein Mensch ist perfekt. Nur das Leben ist es manchmal.