Wo hast du denn das gehört?Die Verfassungsgerichte (welche übrigens?) können nicht "einschreiten" oder von sich aus aktiv werden, wie du oder deine Quelle sich das offenbar vorstellt.
Natürlich wird über die Beteiligung der Parlamente diskutiert.
Du scheinst das aber als Hinweis oder sogar als Beleg zu sehen zu sehen, dass die jetzige Regelung im Infektionsschutzgesetz, die die Landesregierungen zur diesen Rechtsverordnungen ermächtigt, verfassungswidrig ist.
Weil das irgendwer sagt, ist das aber noch lang nicht der Fall.