.... schauen die sich echt die Krankenakten an und nehmen einen ggf. nicht, weil man mal in einer persönlichen Krisensituation beim Therapeuten gewesen ist?
Wurde im Umfeld behauptet...
.... schauen die sich echt die Krankenakten an und nehmen einen ggf. nicht, weil man mal in einer persönlichen Krisensituation beim Therapeuten gewesen ist?
Wurde im Umfeld behauptet...
Liebe Grüße
Sofie
Das halte ich für ausgeschlossen.
Bei meinem Patenkind war es vor einigen Jahren so: Es müssen ärztliche Atteste vorgelegt werden und es wird mittels umfangreichem Fragebogen die Krankengeschichte abgefragt. Und da sollte man tunlichst wahrheitsgemäße Angaben machen. Ob wirklich so weit zurück gefragt wird, weiß ich nicht und möglicherweise ist das auch bundeslandabhängig.
https://www.jetzt.de/aufsteigerinnen...cht-verbeamtet
https://www.datenschutz-bayern.de/5/...suchungen.html
Also: ja, die Amtsärzte und Amtsärztinnen können Einsicht nehmen, wenn eine Einverständniserklärung des/der Bewerber*in vorliegt. Natürlich kann es Folgen haben wenn die nicht erteilt wird.
"Some faeries are good, some are bad, like anyone," said Kit. "But that might be too complicated for the Clave."
"It's too complicated for most people," Ty said.
- Cassandra Claire, Lord of Shadows
Ja leider ist das alles sehr undurchsichtig. Und hängt auch vom Goodwill des Amtsarztes ab, was er/sie in das Gutachten schreibt.
Aber Falsche Angaben darf man eben trotzdem nicht machen. Nur wenn man auf eine Verbeamtung hinaus will sich eben nicht behandeln lässt.
Da kenne ich einige Beamte auf Probe, die sich bei bestimmten Sachen nicht behandeln lassen, und das auf die Zeit nach der Lebenszeitverbeamtung hinausschieben.
PS. Ich glaube bei mir wurde ein Zeitraum von 5 bis 10 Jahren abgefragt.