Bei 12jährigen wird aber schon davon ausgegangen, dass sie recht viel Freiraum haben. Nur weil sie die Möglichkeit zum zündeln hatten heißt es noch lange nicht das die Aufsichtspflicht verletzt war. 12jährige müssen ja nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Selbst 6jährige darf man eine Stunde lang allein auf dem Spielplatz lassen ohne das die Aufsichtspflicht verletzt wird, da gibt es genügend Urteile zu. Und da wird es dann erst richtig blöde, weil 6jährige noch nicht selbst haften, da kann ein Geschädigten durchaus auf den Kosten sitzen bleiben.
Anwaltseiten 24: Rechtsirrtum - Eltern haften für ihre Kinder
Auch wenn es auf Millionen von Schildern steht, stimmt es nicht immer.
*~*~*
28. Mai 1998 - 21. Juli 2011
*~*~*
28. Mai 1998 - 21. Juli 2011