Bitte entschuldige, daß Dein Problem nicht ernst genug genommen habe und mit Frozzelei anstelle ernsthaftem Rat geantwortet habe.
Ausgehend davon, daß Du geschrieben hast, daß Du knapsen musst, da alleinerziehend etc. gehe ich davon aus, daß bei Dir "nichts zu holen" sein dürfte. Ich würde also, an Deiner Stelle, langfristig denken.
Sollte eine Forderung gegen Dich entstehen, weil Du die Aufsichtspflicht verletzt hast, kann aus einem Titel 30 Jahre gegen Dich vollstreckt werden. Solltest Du also 30 Jahre lang vermutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben, wirst Du nichts zahlen müssen. Solltest Du jedoch darüber liegen, kann auch in 28 Jahren noch der Betrag (zzgl. aufgelaufener Zinsen) vollstreckt werden.
Ich würde mich beim Amtsgericht melden, einen Beratungsschein für
Minderbemittelte abholen und damit zum Anwalt meines Vertrauens laufen und diesen zu der Problematik befragen. Mir wäre wichtig zu wissen, wann die Versicherung zahlt und wann nicht. Im Anschluss an dieses Gespräch würde ich zur Polizei gehen, dort meinen Sohn die Aussage machen lassen und dann den Schadensfall der Versicherung melden.
Auf diesem Weg solltest Du ohne eigene Kosten aus der Sache rauskommen, sieht man von den 20 Euro oder so für den Anwalt mal ab.
:)