bzw. wer muß den Garten pflegen, wenn nichts im Mietvertrag steht? Es geht um einen sehr großen Garten über 2000 qm. Müssen den die Mieter selber pflegen bzw. einen Gärtner beauftragen wenn sie dieses nicht schaffen oder der Vermieter?
bzw. wer muß den Garten pflegen, wenn nichts im Mietvertrag steht? Es geht um einen sehr großen Garten über 2000 qm. Müssen den die Mieter selber pflegen bzw. einen Gärtner beauftragen wenn sie dieses nicht schaffen oder der Vermieter?
Wir haben ein Haus gemietet und pflegen den Garten selbst. Allerdings braucht man als Mieter nur Hecke Schneiden, Rasen mähen und Beete in Ordnung halten. Größere Arbeiten, wie Baumschnitt etc. muß der Viermieter übernehmen.
Alternativ kann der Vermieter auch einen Gärtner beauftragen und diesen über die Nebenkosten abrechnen. So habe ich es jedenfalls mal gelesen.
Bei uns ist es so, dass ein Gärtner den Rasen mäht und das Unkraut wegmacht. Wir haben auch einen großen Gemeinschaftsgarten.
Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt in der NK-Abrechnung.
Große Prinzessin 2002 - Kleiner Prinz 2008
Wenn ihr den Garten nutzt dann müsst ihr ihn auch pflegen.
Genau wie die Wohnung - da schickt der Vermieter auch keine Putzfrau![]()
wenn keine vereinbarung auf mitnutzung in deinem mietvertrag steht, und du nicht in den garten kannst, musst du nix bezahlen.
wenn alle mieter den garten zwar nutzen dürfen (mündliche absprache z.b.), aber eine bestimmte verteilung der gartenfläche nicht vorgenommen hat, hat der vermieter sich drum zu kümmern, denn er muss die verkehrssicherungspflicht übernehmen.
die kosten der gartenpflege kann der vermieter dann anteilig umlegen (sofern im mietvertrag vereinbart), also mähen, hecken schneiden und alles, was REGELMÄßIG anfällt. bäume fällen sowie anlegen von neuen beeten oder hecken gehört nicht zu den umlegbaren kosten!
den gärtner hat grundsätzlich der vermieter zu beauftragen, da es ja auch sein eigener garten ist, sonst bleibt ihr ggf. auf den kosten sitzen.
diese antwort ist jedoch als pauschal zu betrachten, denn ohne einblick in deinen mietvertrag kann dir keine spezifizierte antwort geben :)
liebe grüsse,
babyjay *1977 mit liese *17.07.2005 und CAP *1970
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Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. (Kurt Tucholsky)