Moin zusammen.
wisst ihr eigentlich was man im 2. Erziehungsjahr überhaupt für Geld bekommt??
also 12 Monate ja Elterngeld - und dann??
Krieg ich dann im 2. Jahr nur noch Kindergeld???
Danke
Moin zusammen.
wisst ihr eigentlich was man im 2. Erziehungsjahr überhaupt für Geld bekommt??
also 12 Monate ja Elterngeld - und dann??
Krieg ich dann im 2. Jahr nur noch Kindergeld???
Danke
Mit Lena an der Hand (17.01.08) und Würmchen im Bauch (ET 23.09.09)
JA, Elterngeld gibt es nur für 12 bzw. 14 Monate. Oder amn entscheides sich für eine 24 monatige Auszahlung des Geldes, so wird der monatsbetrag halt um 50% gekürzt...
Muß man sich aber bei Antragsstellung überlegen.
korrekt erfasst, nach dem elterngeld ist feierabend. es wird dann nur noch das kindergeld gezahlt.
In manchen Bundesländern, z.B. Bayern gibt's im Anschluss noch 6 Monate Landeserziehungsgeld. Das ist aber einkommensabhängig (mit sehr niedrigen Grenzen).
Du könntest Dir das Elterngeld aber auch auf 24 Monate auszahlen lassen. Dann könntest Du allerdings genauso gut das Elterngeld nehmen und jeden Monat die Hälfte davon beiseite legen. Da fährst Du besser, falls Du im 2. Jahr wieder arbeiten solltest. Beim Elterngeld wird nämlich jeglicher Verdienst (auch Minijobeinkommen) angerechnet und somnit das Elterngeld entsprechend gekürzt.
Im 2. Jahr könntest Du ja auch wieder arbeiten, wenn's finanziell eng wird.
LG
Also wenn man nach dem Erziehungsgeld nicht arbeiten geht muss man in der Regel nen Antrag auf ALG stellen.
dann gibt nur noch kindergeld...
aber hübsches riesenbaby hast du!!!
Ich weis ja nicht wo du herkommst, aber in Sachsen kann man nach dem Elterngeld noch Landeserziehungsgeld beantragen.
für Eltern von Kindern, die ab 1.1.2007 geboren worden sind, hat der Sächsische Landtag am 07.11.2007 als wichtigste Änderungen beschlossen, dass die Leistungen im 3. Lebensjahr wie folgt stärker nach Kinderzahl gestaffelt und ab dem 2. Kind verbessert werden:
o 1. Kind: neun Monate je EUR 200
o 2. Kind: neun Monate je EUR 250
o ab 3. Kind: zwölf Monate je EUR 300.
Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Andernfalls gilt der gleiche Leistungsumfang wie bei Leistungsbezug im 2. Lebensjahr.
Ein Leistungsbezug bereits im 2. Lebensjahr (z. B. im Anschluss an das Bundeselterngeld) wird wie folgt ermöglich:
o 1. Kind: fünf Monate je EUR 200
o 2. Kind: sechs Monate je EUR 250
o ab 3. Kind: sieben Monate je EUR 300.
Zusätzlich werden die bisherigen Einkommensgrenzen von 13.500 und 16.500 Euro jeweils um 600 Euro erhöht.
neeee du. du bekommst nur alg, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. hast du ein kind und betreust das selbst zu hause, bekommst du NIX!!!
warst du vorher berufstätig und hast dich deinem arbeitgeber gegenüber auf zb 3 jahre elternzeit festgelegt, muss dein arbeitgeber zustimmen, wenn du vorher arbeiten möchtest.
mehr als 30 stunden die woche darfst du eh nicht, und schon gar nicht in branchengleichem gewebe.
kannst ne betreuung (tamu, kita, familie) für dein kind nachweisen, wäre das ein traumfall. denn DANN, und wenn dein arbeitgeber mitspielt, DANN könntest du alg beantragen.
aber DANN musst du auch arbeiten gehen, wenn sie dir was passendes anbieten.
liebe grüsse,
babyjay *1977 mit liese *17.07.2005 und CAP *1970
http://tickers.baby-gaga.com/t/lamla...eschen+ist.png
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. (Kurt Tucholsky)
Natürlich darf man im branchengleichen Gewerbe arbeiten, nur bei direkter Konkurrenz o.ä. darf der AG widersprechen. Es spricht auch nichts dagegen, erstmal nur 2 Jahre Elternzeit zu beantragen.
Man darf auch sehr wohl mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, dann beendet man aber die Elternzeit. Die kann ich jederzeit beenden und z.B. beim alten AG kündigen und woanders anfangen.
Außerdem hat man in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle während der Elternzeit.
LG
Habe das Elterngeld auch für 24 Monate beantragt.
Nach Rücksprache mit meiner Sachbeabeiterin kann man im 2. Jahr unbegrenzt hinzuverdienen, da der Anspruch trotzdem im 12. Monat endet (steht auch so im Bescheid), ist halt nur ne doppelte Auszahlungszeit.
Aber sicherheitshalber würde ich trotzdem nochmal vorher nachfragen.