
Zitat von
maeuschen537
Hallo,
ich brauche mal dringend eine Auskunft, wenn möglich auch mit Gesetzestext, zur 4-Jahres-Frist bei einer Mutter-Kind-Kur.
Und zwar möchte ich gern wissen, ob diese Frist nur für die Maßnahme an sich gilt, also neue Maßnahme erst, wenn die alte länger als 4 Jahre zurück liegt oder ob der Antrag auf diese Maßnahme erst nach Ablauf von 4 Jahren gestellt werden darf.
In meinem Fall ist das so: alte Maßnahme war vom 10. - 31.03.2010, neue Kur sollte Ende April 2014 beginnen.
Wann darf ich nun beantragen? Vorher schon für eine Maßnahme ab April oder kann ich erst ab 01.04. den Antrag stellen?
Bin total ratlos, weil der SB der Krankenkasse was anderes sagt als einer seiner Kollegen...
Ich habe mich bereits im November erkundigt, wann man denn eine neue Kur beantragen darf, weil ich von der Frist ja schon gehört habe. Der SB meinte, ich könnte schon beantragen, der Termin liegt ja zeitlich nach 4 Jahren. Das habe ich auch Anfang Dezember getan und anderthalb Wochen später kam die Ablehnung, weil der Antrag vorfristig war. Der SB bleibt aber bei seiner Meinung, dass es nicht zu früh war.
Ich bin dann in Widerspruch gegangen (Anfang Januar) und warte seitdem noch auf das neue Ergebnis. Als ich mich gestern mal nach dem Stand erkundigen wollte (mein SB ist gerade im Urlaub), sagte mir ein Kollege von ihm, dass mein Antrag vor Ablauf der Frist gestellt wurde, ich hätte erst ab 01.04.14 beantragen dürfen.
Wer hat denn nun Recht? Ich habe im Internet nichts Passendes gefunden, nur das eben diese Frist einzuhalten ist.
Muss ich denn jetzt damit rechnen, dass deswegen auch der Widerspruch abgelehnt wird? Mittlerweile ist der gewünschte Zeitraum in meiner Wunschklinik ausgebucht und auch der nachfolgende ist so gut wie voll.
Weiß einfach nicht mehr weiter mit zwei Kindern und meiner pflegebedürftigen Oma und diversen Krankheiten...
Liebe Grüße