Hallo ihr,
weiß jemand zufällig welche rechtliche / juristische Grundlage ein Taufpate hat?
Ist das vergleichbar mit einem Vormund?
Hintergrund der Frage ist die Vermutung, dass mein Mann (kath.) und ich (ehem. evangl.) uns wahrscheinlich nicht auf eine Konfession für unser Kind einigen können und ihm deshalb diese Entscheidung selbst überlassen werden.
Da das aber einige Jahre dauern kann, in denen es ja ohne Taufpaten aufwachsen würde, überlege ich, ob man die Paten in spe nicht mit einer ähnlichen "Berechtigung" für den Schlimmstfall ausstatten könnte.
Wie machen das denn Familien, in denen die Kinder gar nicht getauft sind?
Hat jemand damit Erfahrung?