
Zitat von
Keksi80
Genau das gleiche Problem hatte ich auch, nirgendwo bekommt man genaue Informationen. Ich habe einfach bei der Elterngeldstelle angerufen und es mir von der Sachbearbeiterin erklären lassen.
Wir erwarten im Februar 2012 das zweite, ich beziehe für meine erste Tochter ( geb. Mitte Mai 2010) aber auch gesplittetes Elterngeld bis Februar 2012.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
Beginn MuSchu wäre Mitte Januar 2012, also habe ich von Mitte Mai 2011 bis Mitte Januar 2012 insgesamt 7 Monate die mit 0,- Euro Einkommen gerechnet werden, da ich nicht teilzeiterwerbstätig bin. Das reguläre Bezugsjahr für das Elterngeld von Nr. 1 (Mai 2010 bis Mai 2011) wird nicht mitgerechnet, also kommen noch 5 Monate aus meiner Erwerbstätigkeit vor der Geburt meiner Tochter hinzu.
Plus den Geschwisterbonus von 75,-Euro ( den man allerdings nur so lange bekommt, bis das erste Kind 3 Jahre alt ist!)
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend...