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Wie wird gewählt?

Deutschland wählt einen neuen Bundestag - aber wie funktioniert das genau? Wir fassen für Sie das deutsche Wahlsystem mit allen seinen Besonderheiten zusammen - damit Sie, wenn Sie wählen, auch wissen, wie und was Sie wählen!

Wie die Wahlen zum Bundestag in der Praxis konkret ablaufen, ist in einem Atemzug garnicht so leicht zu erklären. Oder wie lange brauchen Sie, um die Begriffe "Fünf-Prozent-Hürde", "Überhangmandat", "Zweitstimme", "Hare/Niemeyer-Verfahren" und "personalisierte Verhältniswahl" in einen logischen Zusammenhang zu bringen? Denken Sie sich nichts, wenn Ihnen das alles ein bisschen chinesisch vorkommt! Auch hier in der Redaktion wussten wir zwar ungefähr, wie die Wahlen funktionieren - aber aus dem Stehgreif die Besonderheiten und Finessen des deutschen Wahlrechts erklären - da sah es dann schon schlechter aus.

Wir fassen für Sie das deutsche Wahlsystem zusammen - damit Sie, wenn Sie wählen, auch wissen, wie und was Sie wählen!

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Die Grundsätze des Wahlrechts sind in Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt. Danach müssen Wahlen allgemein, gleich, geheim und frei sein.

Das sagt aber noch nichts darüber aus, wie die Stimmen, die Sie bei der Wahl abgeben, dann zu Sitzen im Bundestag werden.

In Deutschland wählen wir mit dem personalisierten Verhältniswahlrecht mit Sperrklausel , einer Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahl.
In diesem System wird die Hälfte der Abgeordneten direkt in Wahlkreisen gewählt, während die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien im Verhältniswahlrecht bestimmt wird.
Deswegen haben Sie bei der Wahl des Bundestags zwei Stimmen: die Erststimme , mit der Sie einen Abgeordneten nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl wählen (Personenwahl), und die Zweitstimme, die Sie der Landesliste einer Partei geben (Listenwahl).

Was passiert mit meinen Stimmen?

Die Bezeichnung der Erst- und Zweitstimme ist insofern irreführend, als die Zweitstimme eigentlich die wichtigere ist:
sie entscheidet, wie viele Sitze einer Partei im Bundestag zustehen. Die Erststimme beeinflusst lediglich die personelle Zusammensetzung der Hälfte des Parlaments.

Die Abgabe der Erst- und der Zweitstimme sind voneinander unabhängig: Sie können den Wahlkreiskandidaten der Partei X und die Landesliste der Partei Y wählen - mit diesem Stimmensplitting wählen Sie sozusagen Ihre gewünschte Koalition: mit der Zweitstimme kann man zum Einzug der kleineren bevorzugten Koalitionspartei in den Bundestag beitragen, mit der Erststimme einen Kandidaten der größeren Partei der gewünschten Regierungskoaltion wählen.

Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, wurde eine 5%-Sperrklausel eingeführt. Das bedeutet, dass nur Parteien, die mindestens 5% der gültigen Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten haben, in den Bundestag einziehen dürfen.

Mit der Zweitstimme wird also die zahlenmäßige Zusammensetzung des Bundestags bestimmt. Wenn alle Wahlzettel ausgezählt sind und feststeht, wieviele Stimmen die einzelnen Parteien bekommen haben, werden die Bundestagssitze verteilt. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

Der Bundestag ist nun also gewählt - aber Kanzler gibt es (zumindest offiziell) noch keinen.
Die erste Aufgabe des neuen Bundestags ist nun die Regierungsbildung. Er wählt, auf Vorschlag des Bundespräsidenten, einen Bundeskanzler - natürlich ist das eigentlich nur ein formaler Akt, da die großen Parteien bereits ihren ganzen Wahlkampf an ihrem Kanzlerkandidaten aufgehängt haben. Deshalb ist bei gegebenen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag bzw. nach der Bildung einer Koalition bereits klar, wer deutscher Bundeskanzler wird.

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