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Die geltenden Besuchseinschränkungen in deutschen Krankenhäusern wirken sich auch auf Geburten aus. Vor allem zu Beginn des Besucherstopps im Frühjahr 2020 haben einige Kliniken den Zugang von Vätern in die Kreißsäle starkeingeschränkt oder ganz verboten. Und dass, obwohl es kein bundesweit geltendes Verbot gab. Vielmehr konnten die Krankenhausleitungen größtenteils eigenständig Maßnahmen beschließen, die sie zur Eindämmung des COVID-19 Virus als notwendig erachten.
Die wichtige Funktion des Partners bei der Geburt wird anerkannt
Die Aussicht, die Geburt des eigenen Kindes zu verpassen, sorgt seitdem bei Schwangeren und ihren PartnerInnen gleichermaßen für Verunsicherung. Zur Angst vor dem Virus kommt nun die Sorge hinzu, die Geburt ohne emotionale Unterstützung überstehen zu müssen. Aber muss das wirklich sein?
Nein, sagt die Weltgesundheitsorganisation WHO. Und an deren Empfehlungen orientiert sich auch die deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Bereits im März 2020 plädierte die DGGG in einer Pressemeldung: „Die PartnerInnen im Kreißsaal erfüllen wichtige Funktionen unter der Geburt.“ Die DGGG erkennt somit die unglaublich wichtige Rolle des Partners während der Geburt an.
In ihren direkten Empfehlungen an die Krankenhäuser heißt es weiter: „Die DGGG empfiehlt den Kliniken, dafür Sorge zu tragen, dass die Gebärenden im Kreißsaal durch ihre PartnerInnen während der Geburt unterstützt werden können und entsprechende Regelungen zu schaffen, die gleichzeitig den Schutz aller im Kreißsaal Tätigen unter diesen Bedingungen gewährleisten.“
Konkrete Empfehlungen der DGGG für den Ablauf im Krankenhaus

- Jede Person, die den Kreißsaal betritt, muss sich ausweisen, konkrete Fragen beantworten, ihre Telefonnummer hinterlassen und schließlich alles mit einer Unterschrift bestätigen. Die Fragen decken unter anderem ab, wo sich eine Person in den letzten zwei Wochen aufgehalten hat, ob sie Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte und ob sie selbst Krankheitssymptome aufweist.
- Es kann grundsätzlich nur eine Begleitperson bei der Geburt anwesend sein.
- Ist ein Partner an COVID-19 erkrankt, kann er oder sie nicht bei der Geburt dabei sein.
- Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen eine Infektion vermutet wird, müssen Atemschutzmasken tragen.
Entscheidung liegt bei den Kliniken
Seitdem haben Kliniken, die PartnerInnen zunächst aufgrund der Corona-Lage aus dem Kreißsaal ausschlossen, die Beschränkungen größtenteils wieder gelockert. Beispielsweise informierte das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur Anfang April 2020 auf deiner Website: „Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage dürfen werdende Väter bis auf Weiteres nicht mehr bei der Entbindung im Kreißsaal mit dabei sein. Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung, die uns nicht leichtgefallen ist. Die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeitenden hat oberste Priorität.“ Kurz darauf wurden die Regelungen zugunsten der Gebärdenden und ihrer PartnerInnen angepasst: „Ab sofort dürfen werdende Väter ihre Lebenspartnerin wieder zur Geburt in den Kreißsaal am Marienhof begleiten.“
Auch das Universitätsklinikum Bonn hat die Einschränkungen wieder gelockert. Dies meldete es bereits am 23. März 2020 auf seiner Webseite: „Die Bonner Kliniken, die Geburtshilfe leisten, haben beschlossen, werdende Väter unter besonderen Auflagen in der aktiven Phase der Geburt ihrer Kinder teilhaben zu lassen.“
Letztendlich liegt die Entscheidung, ob PartnerInnen bei der Geburt dabei sein können oder nicht, nach wie vor bei den Kliniken selbst. Wenn der Vater im Kreißsaal dabei ist, heißt das außerdem nicht automatisch, dass er auch auf der Wöchnerinnenstation uneingeschränkt zu Besuch sein darf. In manchen Fällen dürfen PartnerInnen bei Frau und Baby (zum Beispiel im Familienzimmer) bleiben, wenn sie die Station nicht verlassen. In anderen Fällen dürfen sie täglich eine Stunde Besuchszeit wahrnehmen. Auch die Regelungen im Falle eines Kaiserschnittes können abweichen. So kann für eine Begleitung in den OP beispielsweise die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Befundes notwendig sein.
Falls du dir unsicher bist, wie die Lage in deinem Krankenhaus ist, informiere dich rechtzeitig vor deinem Geburtstermin, damit du dich entsprechend vorbereiten kannst.
Falls du oder dein Partner COVID-19 Symptome aufweist, verheimlicht diese auf keinen Fall. Sonst bringt ihr nicht nur das medizinische Personal in Gefahr, sondern auch andere Familien. Denn nur wenn sich alle verantwortungsbewusst verhalten, können PartnerInnen auch weiterhin darauf hoffen, bei den Geburten ihrer Kinder dabei zu sein.
Mehr Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema COVID-19 und Geburten, findest du hier.
Wissensstand dieses Artikels: 7. Januar 2021

Dieser Beitrag ist Teil der Initiative GEMEINSAM GEGEN CORONA der Bertelsmann Content Alliance, zu der auch der Verlag Gruner + Jahr gehört, in dem ELTERN erscheint. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.
